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Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer

Schleswig-Holstein 99135004109000, 99135004109000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135004109000, 99135004109000

Leistungsbezeichnung

Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuerberatung (135)

Verrichtungskennung

Einsicht gewähren (109)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Rechtsverbindliche Auskünfte zur Zulassung oder Befreiung von der Steuerberaterprüfung erteilt die Steuerberaterkammer.

Volltext

Möchten Sie eine rechtsverbindliche schriftliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung, kann man diese Auskünfte - auf Antrag - von der zuständigen Stelle erhalten.

Sie erhalten eine schriftliche Auskunft, ob und welche Zulassungsvoraussetzungen Sie erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind alle erforderlichen Unterlagen im Original oder amtlich beglaubigter Kopie beizufügen, zum Beispiel

  • Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und beruflichem Werdegang,
  • Nachweise über die Vorbildung - beglaubigte Abschriften/Kopien der Prüfungszeugnisse (Abschlussprüfungen),
  • Angaben über Art und Umfang Ihrer praktischen Tätigkeiten.
  •  

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für die verbindliche Auskunft ist eine Gebühr von 200,00 Euro an die zuständige Stelle zu zahlen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weiter Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie hauptberuflich tätig sind beziehungsweise Ihren (überwiegenden) Wohnsitz haben.

Befindet sich dieser Ort im Ausland, so ist die Steuerberaterkammer verantwortlich, in deren Bezirk sich der Ort der beabsichtigten beruflichen Niederlassung im Inland befindet.
Befindet sich die beabsichtigte berufliche Niederlassung im Ausland, so ist die Steuerberaterkammer zuständig, bei der die Zulassung zur Prüfung beantragt wurde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden