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Bestimmung zur Untersuchungsstelle für Klärschlammuntersuchungen in der Abfallwirtschaft beantragen

Schleswig-Holstein 99001035260002, 99001035260002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001035260002, 99001035260002

Leistungsbezeichnung

Bestimmung zur Untersuchungsstelle für Klärschlammuntersuchungen in der Abfallwirtschaft beantragen

Leistungsbezeichnung II

Bestimmung zur Untersuchungsstelle für Klärschlammuntersuchungen in der Abfallwirtschaft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Klärschlammuntersuchung (Synonym), Messstelle (Synonym), Fachmodul Abfall (Synonym), Abfall (Synonym), Bestimmung (Synonym), Untersuchungsstelle (Synonym), Klärschlammgemisch (Synonym), Notifizierung (Synonym), Abfallwirtschaft (Synonym), Klärschlammkompost (Synonym), Klärschlamm (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Bestimmung (260)

Verrichtungsdetail

für Klärschlammuntersuchung

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

24.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Teaser

Wenn Sie als Untersuchungsstelle für Klärschlammuntersuchungen in der Abfallwirtschaft tätig werden wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde dazu bestimmen lassen.

Volltext

Wollen Sie Analysen nach der Klärschlammverordnung durchführen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, Sie als Untersuchungsstelle zu bestimmen. Die Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen nach dem Fachmodul Abfall zur Verwaltungsvereinbarung über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen (Untersuchungsstellen) im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich

Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind gegebenenfalls weitere Unterlagen beizubringen. Sind Sie überregional tätig, kann die Behörde verlangen, dass Sie eine gültige Akkreditierung über die Einhaltung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 (Ausgabe August 2005) vorlegen, die sich auf die Parameter und Untersuchungsverfahren nach Anlage 2 der Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung – AbfKlärV) bezieht.

Voraussetzungen

  • Die Anforderungen nach dem Fachmodul Abfall zur Verwaltungsvereinbarung über den Kompetenznachweis und die Bestimmung von Prüflaboratorien und Messstellen (Untersuchungsstellen) im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich sind erfüllt.
  • Sie haben den Antrag in dem Land gestellt, in dem Sie Ihren Hauptsitz haben. Sollte sich dieser im Ausland befinden, stellen Sie den Antrag in dem Land, in dem Sie diese Tätigkeit vorrangig ausüben wollen.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 60€ - 1.500€

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung des Antrags auf Bestimmung einer Untersuchungsstelle muss innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein.

Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung ist zu begründen und rechtzeitig mitzuteilen.

Frist

Sie müssen die Bestimmung einer Untersuchungsstelle beantragen, bevor Sie die Tätigkeit aufnehmen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft Bestimmung für Klärschlammuntersuchung
  • vor der Ausübung als Untersuchungsstelle für Klärschlammuntersuchungen in der Abfallwirtschaft muss sich das Unternehmen dazu bestimmen lassen
  • die Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet
  • zuständig: zuständige Stelle

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden