Bewachungsgewerbe: Sachkundenachweis
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung ausgeübt werden.
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
- Schutz vor Ladendieben,
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).