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Aufnahme in Gemeinschaftsschule beantragen

Schleswig-Holstein 99088043034000, 99088043034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088043034000, 99088043034000

Leistungsbezeichnung

Aufnahme in Gemeinschaftsschule beantragen

Leistungsbezeichnung II

Aufnahme in Gemeinschaftsschule beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Hauptschule (Synonym), Gemeinschaftsschule (Synonym), Aufnahmeverfahren (Synonym), MSA (Synonym), 5 Klasse (Synonym), Sekundarbereich I (Synonym), Eintritt (Synonym), Regionalschule (Synonym), Schule (Synonym), Eintragung (Synonym), Hochschulreife (Synonym), Registrierung (Synonym), Sekundarstufe I (Synonym), Weiterführende Schule (Synonym), ESA (Synonym), Mittlerer Schulabschluss (Synonym), Abitur (Synonym), Schulart (Synonym), Oberstufe (Synonym), Realschule (Synonym), Einschreibung (Synonym), Anmeldung (Synonym), Gesamtschule (Synonym), Aufnahme (Synonym), Regelschule (Synonym), Erster allgemeinbildender Schulabschluss (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Ihr Kind nach Abschluss der Grundschule eine Gemeinschaftsschule besuchen soll, müssen Sie Ihr Kind an dieser Gemeinschaftsschule anmelden.

Volltext

Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.

Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.

Grundsätzlich wird eine Gemeinschaftsschule von der 5. Klasse bis zur 10. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.

Bei Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe hat Ihr Kind die Möglichkeit, zusätzlich die Klassen 11-13 zu besuchen. Nach der 13. Klasse kann Ihr Kind die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
  • Gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
  • Anmeldeschein von der Grundschule
  • Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.

Kosten

Verwaltungsgebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einer Gemeinschaftsschule in Ihrer Nähe an.
  • Die Gemeinschaftsschule prüft die Anmeldung.
  • Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von der Gemeinschaftsschule.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Über die Gemeinschaftsschulen in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.

Wenn Ihr Kind eine etwas längere Lernzeit benötigt, kann es die Klassen 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren durchlaufen. Dies nennt sich flexible Übergangsphase (FlexPhase) und wird auf Antrag bewilligt.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Kurztext

  • Gemeinschaftsschule Aufnahme
  • 5. Klasse bis 10. Klasse
  • Bei Gemeinschaftsschule mit Oberstufe zusätzlich 11. Klasse bis 13. Klasse möglich
  • Folgende Schulabschlüsse sind möglich:
    • 9. Klasse: Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)
    • 10. Klasse: Mittlerer Schulabschluss (MSA)
    • Danach Versetzung in Oberstufe möglich
    • Voraussetzung für Versetzung in Oberstufe ist MSA mit Übergangsberechtigung
    • 13. Klasse: allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Anmeldung mit Halbjahreszeugnis der 4. Klasse, Anmeldeschein von der Grundschule und gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
  • Möglichkeit der flexiblen Übergangsphase (FlexPhase): Schülerinnen und Schüler durchlaufen die Klasse 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren
  • Zuständig: Regionale Gemeinschaftsschule

Ansprechpunkt

Regionale Gemeinschaftsschule

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden