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Bildungsurlaub Gewährung

Schleswig-Holstein 99131021080000, 99131021080000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131021080000, 99131021080000

Leistungsbezeichnung

Bildungsurlaub Gewährung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Weiterbildung (1040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG),
  • Landesverordnung über die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen für die Bildungsfreistellung (Bildungsfreistellungsverordnung - BiFVO),
  • Landesverordnung über die Anerkennung von Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung (Trägeranerkennungsverordnung - TrAVO).

Teaser

Das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) regelt die Bildungsfreistellung (für den Bildungsurlaub) für schleswig-holsteinische Beschäftigte.

Volltext

Bildungsurlaub - in Schleswig-Holstein als Bildungsfreistellung bezeichnet – ist ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung und Baustein im Konzept Lebenslangen Lernens. Geregelt ist die Bildungsfreistellung im Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) vom 06. März 2012.

Das WBG entspricht weitgehend den Weiterbildungsgesetzen anderer Bundesländer. Es beinhaltet vier wesentliche Abschnitte:

  • das Recht auf Weiterbildung,
  • die Bildungsfreistellung,
  • die Kommission Weiterbildung und
  • behördliche Anerkennungen.

Schleswig-holsteinische Beschäftigte, einschließlich Auszubildende, haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem WBG, die sogenannte Bildungsfreistellung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung ist, dass die Bildungsveranstaltung anerkannt worden ist. Diese Bildungsveranstaltungen sind in der allgemeinen, politischen und beruflichen Weiterbildung angesiedelt. Eine Anerkennung der Bildungsveranstaltungen erfolgt auf schriftlichen, formgebundenen Antrag des Veranstalters.

Das WBG regelt neben dieser Anerkennung von Veranstaltungen der Bildungsfreistellung auch die davon unabhängige staatliche Anerkennung von Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung. Diese Träger und Einrichtungen müssen ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben. Die Anerkennung der Träger und Einrichtungen ist eine freiwillige Maßnahme zum Teilnahmeschutz und zur Qualitätssicherung als staatliches „Gütesiegel“. Erkennbar sind diese Träger und Einrichtungen an dem Hinweis „staatlich anerkannter Träger/staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung“.

Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Bildungsfreistellungen sind in der Bildungsfreistellungs- beziehungsweise TRAVO in Verbindung mit dem WBG geregelt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Folgende Gebühren erhoben. Für die

  1. Anerkennung einer Bildungsfreistellungsveranstaltung: 69,00 Euro,
  2. Rücknahme eines Antrags auf Anerkennung nachdem mit der sachlichen Bearbeitung begonnen wurde: 34,00 Euro,
  3. Änderung einer Anerkennung: 34,00 Euro,
  4. Ablehnung eines Antrags auf Anerkennung: 55,00 Euro,
  5. Widerruf einer Anerkennung: 268,00 Euro.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Die Absicht, Bildungsfreistellung zu beanspruchen, soll dem Arbeitgeber grundsätzlich mindestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung mitgeteilt werden.
  • Der Antrag für die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen gemäß WBG soll der Investitionsbank spätestens 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zugehen.
  • Anträge auf staatliche Anerkennung von Trägern und Einrichtungen sind formgebunden und können laufend gestellt werden. Die Anerkennung wird zeitlich befristet.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen zum Thema Bildungsurlaub beziehungsweise Bildungsfreistellung erhalten Sie auf nachfolgenden Internetseiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • An die Investitionsbank Schleswig-Holstein, sofern es um die Anerkennung von Bildungsfreistellungsveranstaltungen nach der Bildungsfreistellungsverordnung vom 30. April 2012 geht,
  • an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT), Referat Weiterbildungspolitik, sofern es um die Anerkennung von Trägern und Einrichtungen nach der Trägeranerkennungsverordnung vom 30. April 2012 (TrAVO) geht.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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