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Hochwasser / Hochwasserschutz

Schleswig-Holstein 99136002013000, 99136002013000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99136002013000, 99136002013000

Leistungsbezeichnung

Hochwasser / Hochwasserschutz

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Hochwassergefahr (Synonym), Hochwasserrisiko (Synonym), Sturmflut (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochwasser (136)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
  • Katastrophenhilfe (1160100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Zuständig für den Hochwasserschutz sind die Stellen, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.

Volltext

Hochwasser ist die zeitlich begrenzte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land. Dies kann durch oberirdisches Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser erfolgen.

Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei jedem Privaten und den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.

Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Pläne zur Darstellung von Gefahren, Risiken und Hochwasserschutzmaßnahmen als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten und Beratung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein".

Informationen zur privaten Hochwasservorsorge finden Sie in der „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesinsitituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung,
  • die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden) oder
  • an die örtliche Feuerwehr.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden