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Gewässeraufsicht

Schleswig-Holstein 99129026028000, 99129026028000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129026028000, 99129026028000

Leistungsbezeichnung

Gewässeraufsicht

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Trinkwasserhygiene (Synonym), Oberflächenwasser (Synonym), Überschwemmung (Synonym), Sturmflut (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Überwachung (028)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die Gemeinden, Ämter oder Städte sind für die Gewässeraufsicht zuständig.

Volltext

Schleswig-Holstein ist ein Wasserland: 30.000 Kilometer Bäche und Flüsse, 300 Seen mit insgesamt 28 000 Hektar Fläche, eine rund 1.200 km lange Küste an Nord- und Ostsee. Knapp ein Viertel der Landesfläche ist durch Sturmfluten gefährdet und die Wasserversorgung der Bevölkerung wird zu 100 Prozent aus Grundwasser sichergestellt. Schutz und Erhalt der Gewässer als Lebensraum und als Trinkwasserreservoir sind wichtige Aufgaben.

Sofern zur Abwendung einer durch Hochwasser, Sturmflut, Eisgang oder durch andere Ereignisse entstehenden Wassergefahr Maßnahmen notwendig sind, haben alle Gemeinden, auch wenn sie nicht bedroht sind, auf Anordnung der Gefahrenabwehrbehörde die erforderliche Hilfe zu leisten.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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