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Gefährliche Wildtiere: Ausnahme vom Haltungsverbot

Schleswig-Holstein 99110025007000, 99110025007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110025007000, 99110025007000

Leistungsbezeichnung

Gefährliche Wildtiere: Ausnahme vom Haltungsverbot

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Die zuständige Stelle kann Ausnahmen vom Verbot der nicht gewerbsmäigen Haltung von gefährlichen Wildtieren zulassen.

Volltext

In Schleswig-Holstein ist die nicht gewerbsmäßige Haltung eines gefährlichen Tieres einer wild lebenden Art verboten.

Gefährliche Tiere sind solche, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind (zum Beispiel Raubtiere, Giftschlangen, Reptilien, Amphibien, giftige Spinnen und Skorpione).

Die zuständige Stelle kann Ausnahmen vom Haltungsverbot erteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Herkunftsnachweis der Tiere,
  • Nachweis über die Erforderlichkeit der Haltung der Tiere.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag auf Ausnahme vom Haltungsverbot ist vor Beginn der Haltung an die zuständige Stelle zu richten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Informationen zum Thema Tierschutz und Tierhaltung finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden