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Bürgerinitiativen

Schleswig-Holstein 99030002058000, 99030002058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99030002058000, 99030002058000

Leistungsbezeichnung

Bürgerinitiativen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bürgerengagement (030)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Ziel einer Bürgerinitiative ist, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen und politischen Druck auszuüben, um eine bestimmte öffentliche Maßnahme umzusetzen oder zu verhindern.

Volltext

Eine Bürgerinitiative ist eine aufgrund eines konkreten Anlasses gegründete Gemeinschaft. Ihr Ziel ist es, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen und damit einhergehend politischen Druck auszuüben, um eine bestimmte öffentliche Maßnahme umzusetzen beziehungsweise zu verhindern (zum Beispiel den Bau einer Umgehungsstraße).

Die Mitarbeit in einer Bürgerinitiative stellt eine von verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerbeteiligung dar.

Für gewöhnlich bilden sich Bürgerinitiativen auf kommunaler Ebene. Ihre klassischen Tätigkeitsfelder können thematisch in die Bereiche „Wohnen“, „Umwelt“ und „Kultur“ (inklusive Schulen und Kindergärten) eingeteilt werden. Die Forderungen der Bürgerinitiativen richten sich dabei an die Gemeindevertretungen, Kreistage oder Kommunalverwaltungen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Eine Bürgerinitiative setzt keine bestimmte Rechtsform voraus und muss deshalb auch nicht offiziell angemeldet werden.

Eine Bürgerinitiative kann allerdings durch die Eintragung in das Vereinsregister die Rechtsfähigkeit erlangen und als eingetragener Verein („e.V.“) selber Träger von Rechten und Pflichten sein, um beispielsweise Rechtsbehelfe einzulegen und zu klagen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal