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Bevölkerungsschutz

Schleswig-Holstein 99089048000000, 99089048000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089048000000, 99089048000000

Leistungsbezeichnung

Bevölkerungsschutz

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)
  • Verbraucherschutz (1150300)
  • Katastrophenhilfe (1160100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Bevölkerungsschutz ist die zusammenfassende Bezeichnung für Katastrophenschutz und Zivilschutz.

Volltext

Der Schutz der Bevölkerung vor besonderen Gefahren, die nicht aus eigener Kraft abzuwehren sind, ist eine der vornehmsten Aufgaben des modernen Staates.

Für den Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall ist nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes (GG) ausschließlich der Bund zuständig. Die Aufgaben des Zivilschutzes sind im Zivilschutzgesetz geregelt.

Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen

  • die Bevölkerung,
  • ihre Wohnungen und Arbeitsstätten,
  • lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen,
  • Betriebe,
  • Einrichtungen und Anlagen sowie
  • das Kulturgut

vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.

Während der Katastrophenschutz ein nach Landesrecht organisiertes System der Gefahrenabwehr und Hilfeleistung bei außergewöhnlichen Schadensereignissen ist, wird nach dem Zivilschutzgesetz das für den Katastrophenschutz in den Ländern vorgesehene Potenzial in seiner Gesamtheit in die Zivilschutzplanung eingebunden.

Die Begriffe "Katastrophenschutz" und "Zivilschutz" bezeichnen keine eigenständige Organisation, sondern nur unterschiedliche Aufgaben der Gefahrenabwehr.

Länder und Bund bedienen sich zu ihrer jeweiligen Aufgabenerfüllung aufgrund besonderer Gesetze der gesamten vorhandenen personellen und sächlichen Ressourcen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen zum Zivil- und Bevölkerungsschutz finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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