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Kampfmittelbeseitigung

Schleswig-Holstein 99089012137000, 99089012137000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089012137000, 99089012137000

Leistungsbezeichnung

Kampfmittelbeseitigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Weltkrieg (Synonym), Granaten (Synonym), Sprengstoff (Synonym), Bomben (Synonym), Munition (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Beseitigung (137)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel  (Kampfmittelverordnung)

Teaser

Wer Kampfmittel auf seinem Grundstück findet, muss dies sofort anzeigen.

Volltext

Wenn Sie als Grundstückseigentümer/in Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten handeln sie ordnungswidrig im Sinne der Kampfmittelverordnung des Landes Schleswig-Holstein und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.

Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel aber auch Selbstlaborate und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen die in Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten hergestellt werden.

Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen.

Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Kampfmittelräumdienst (KMRD) Schleswig-Holstein sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel, Kampfstoffe und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV).

Weitere Informationen zum Thema "Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung" erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • An Ihre zuständige Gemeinde-, Amt-, Stadtverwaltung (Bauamt),
  • an den Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein oder
  • die nächstgelegene Polizeidienststelle oder
  • an den Notruf 110.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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