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Parkausweis für Bewohner/innen

Schleswig-Holstein 99108001001000, 99108001001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108001001000, 99108001001000

Leistungsbezeichnung

Parkausweis für Bewohner/innen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anwohnerparkausweis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Bewohnerparkausweise werden von den für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen auf Antrag erteilt.

Volltext

In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).

Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahr­zeug.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis,
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
  • im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden