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Gebäudevermessung

Schleswig-Holstein 99123006058000, 99123006058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123006058000, 99123006058000

Leistungsbezeichnung

Gebäudevermessung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Bauverfahren (2050500)
  • Standortsuche (2050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 16 Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG),
  • § 3 Landesverordnung zur Durchführung des Vermessungs- und Katastergesetzes (VermGDV SH),
  • Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO).

Teaser

Gebäudeeigentümer, die ein für das Liegenschaftskataster bedeutsames Gebäude neu errichten oder im Grundriss verändern wollen, müssen eine Gebäudeeinmessung veranlassen.

Volltext

Das Liegenschaftskataster enthält den landesweiten und aktuellen Nachweis aller Grundstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude in Schleswig-Holstein. Es gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

Wenn Sie als Gebäudeeigentümerin oder -eigentümer ein für das Liegenschaftskataster bedeutsames Gebäude neu errichten oder im Grundriss verändern, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Gebäudeeinmessung zu veranlassen. Welche Gebäude für das Liegenschaftskataster bedeutsam sind, ist in einer Rechtsverordnung geregelt.

Nur durch die zeitnahe Einmessung der Gebäude wird das Liegenschaftskataster aktuell gehalten und kann den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger sowie des Rechts, der Verwaltung, der Wirtschaft, der öffentlichen Sicherheit und des Umwelt- und Naturschutzes gerecht werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für die Gebäudeeinmessung werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) erhoben.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie Ihrer Verpflichtung zur Beauftragung einer Gebäudeeinmessung nicht fristgerecht nachkommen, kann das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein auf Ihre Kosten das Erforderliche durchführen oder veranlassen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungingenieure (BDVI).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • An das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein oder
  • an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.

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