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Liegenschaftskataster - Einsicht nehmen

Schleswig-Holstein 99123010023004, 99123010023004 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123010023004, 99123010023004

Leistungsbezeichnung

Liegenschaftskataster - Einsicht nehmen

Leistungsbezeichnung II

Liegenschaftskataster - Einsicht nehmen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

Verrichtungsdetail

Einsicht

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Standortsuche (2050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 13 Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG),
  • Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO).

Teaser

Das Liegenschaftskataster enthält Angaben über alle Grundstücke in Schleswig-Holstein. Jede/jeder hat das Recht auf Einsichtnahme oder Auskunftserteilung.

Volltext

Das Liegenschaftskataster enthält beschreibende Angaben über alle Grundstücke in Schleswig-Holstein, zu denen zum Beispiel die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzungsart gehören. Daneben werden im Liegenschaftskataster auch nachrichtlich die Eigentümerinnen/Eigentümer der Grundstücke aus dem Grundbuch geführt.

Wenn Sie zum Beispiel für ein Bauvorhaben entsprechende Angaben über Ihr Grundstück benötigen, können Sie das Liegenschaftskataster einsehen sowie Auskünfte oder Auszüge (Liegenschaftsbeschreibung) daraus erhalten.

Grundsätzlich kann jede Person oder Stelle das Liegenschaftskataster als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auskünfte oder Auszüge daraus erhalten. Davon abweichend werden Angaben über die Namen, Geburtsdaten und Adressen der Eigentümerinnen/Eigentümer nur den Personen oder Stellen zugänglich gemacht, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Daten haben.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für die Bereitstellung von Auszügen aus dem Katasterbuchwerk (Liegenschaftsbeschreibung) werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) erhoben.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • An das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein oder
  • an die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltungen,  die einen online-Zugang zu den Daten des Liegenschaftskatasters haben oder
  • an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen oder- ingenieure.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden