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Studienbeiträge

Schleswig-Holstein 99061017013000, 99061017013000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061017013000, 99061017013000

Leistungsbezeichnung

Studienbeiträge

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Studiumsfinanzierung (Synonym), Studiumfinanzierung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§§ 41, 74 Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG).

Teaser

In Schleswig-Holstein werden derzeit keine Studiengebühren an den staatlichen Hochschulen erhoben.

Volltext

An den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen beteiligen einzelne Bundesländer die an ihren Hochschulen Studierenden, indem sie allgemeine Studiengebühren beziehungsweise Studienbeiträge erheben. In Schleswig-Holstein werden derzeit von den Studierenden an den staatlichen Hochschulen keine Studienbeiträge erhoben.

Für bestimmte Dienstleistungen und für die Benutzung ihrer Einrichtungen können die Hochschulen angemessene Verwaltungsgebühren und die Erstattung von Auslagen erheben (§ 41 Hochschulgesetz - HSG). Ob und in welcher Höhe gegebenenfalls Verwaltungsgebühren erhoben werden, erfragen Sie bei der jeweiligen Hochschule.

Für die Studierendenschaft der Hochschule und für das Studentenwerk Schleswig-Holstein werden Studierendenbeiträge erhoben. Die Höhe des Beitrags für das Studentenwerk beträgt derzeit 45,50 Euro pro Semester. Die Höhe des Beitrags für die Studierendenschaft (auch "Semesterbeitrag"; § 74 Hochschulgesetz - HSG) variiert zwischen den Hochschulen erheblich, weil die Höhe des Beitragsanteils für das Semesterticket insbesondere wegen der unterschiedlichen Geltungsbereiche der Semestertickets sehr unterschiedlich ist.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Informationen zu den Kosten eines Studiums (zum Beispiel über Studiengebühren oder Verwaltungsgebühren) finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder des Deutschen Studentenwerks (DSW).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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