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Mofa-Prüfbescheinigung (TÜV)

Schleswig-Holstein 99075008065000, 99075008065000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99075008065000, 99075008065000

Leistungsbezeichnung

Mofa-Prüfbescheinigung (TÜV)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Kraftfahreignung (075)

Verrichtungskennung

Ausfertigung (065)

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wer 15 Jahre oder älter ist und auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren möchtze, benötigt eine "Mofa-Prüfbescheinigung".

Volltext

Wenn Sie 15 Jahre oder älter sind, dürfen Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren, sofern Sie eine sogenannte "Mofa-Prüfbescheinigung" besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben sowie die erforderliche theoretische Prüfung bestanden haben.

Die theoretische und praktische Mofa-Ausbildung ist in Schleswig-Holstein ein wesentlicher Bestandteil der schulischen Verkehrserziehung. Sie wird entweder direkt von allgemeinbildenden Schulen oder von Fahrschulen angeboten und durchgeführt.

Vorgehensweise:

  • Nach Abschluss der Mofa-Ausbildung an einer Schule oder bei einer Fahrschule erhalten Sie eine Ausbildungsbescheinigung.
  • Die theoretische Mofaprüfung wird bei der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TP) abgelegt. Dort ist die Ausbildungsbescheinigung vorzulegen.
  • Nach der bestandenen theoretischer Mofaprüfung stellt Ihnen die TP die Mofa-Prüfbescheinigung aus.

Ausnahme:
Sie benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Sie Inhaber einer gültigen deutschen Fahrererlaubnis einer beliebigen Klasse sind oder eine gültige ausländische Fahrerlaubnis besitzen, die Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt.
Wer vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, benötigt für das Führen eines Mofas auf öffentlichen Straßen weder eine Fahrerlaubnis noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Erforderliche Unterlagen

Zum Prüfungstermin bei der Technischen Prüfstelle muss die Ausbildungsbescheinigung  von der Fahrschule vorgelegt werden.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie müssen die Mofa-Prüfbescheinigung (oder Ihren Führerschein) beim Führen eines Mofas auf öffentlichen Straßen immer mit sich führen.
Bei Verlust der Mofa-Prüfbescheinigung müssen Sie sich für die Ausstellung einer Ersatz-Prüfbescheinigung an die Technische Prüfstelle wenden, die die Prüfbescheinigung ausgestellt hat.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An eine Fahrschule.
Zuständig für die theoretische Mofaprüfung ist die Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr - TP -  (TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden