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Einkommensteuer Festsetzung

Schleswig-Holstein 99102008002000, 99102008002000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102008002000, 99102008002000

Leistungsbezeichnung

Einkommensteuer Festsetzung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Finanzamt (Synonym), Elster (Synonym), Einkommensteuer (Synonym), Einkommensteuertabelle (Synonym), Steuerbescheid (Synonym), Einkommensteuererklärung (Synonym), Einkommensteuerausgleich (Synonym), elektronische Steuererklärung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Festsetzung (002)

SDG Informationsbereiche

  • Besteuerung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)
  • Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Rheinland Pfalz

Handlungsgrundlage

Teaser

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.

Volltext

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus

  • Land- und Forstwirtschaft,
  • Gewerbebetrieb,
  • selbstständiger Arbeit,
  • nichtselbstständiger Arbeit,
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung sowie
  • sonstigen Einkünfte wie z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt. Aufwendungen für die Lebensführung (regelmäßig z. B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.

Formulare

Die Einkommensteuererklärung muss grundsätzlich elektronisch übermittelt werden, wenn Sie Einkünfte als Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler erzielen. In anderen Fällen ist eine freiwillige elektronische Übermittlung möglich. Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Einkommensteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung erstellt und übermittelt werden.

Ansonsten erhalten Sie die zur Erstellung der Einkommensteuererklärung notwendigen Formulare in allen Finanzämtern, bei vielen Städten und Gemeinden (z. B. Bürgerbüros).

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