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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Schleswig-Holstein 99107015017000, 99107015017000 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107015017000, 99107015017000

Leistungsbezeichnung

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Leistungsbezeichnung II

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

ALG II (Synonym), gewaltgeprägte (Synonym), geschlossene Einrichtung (Synonym), AG (Synonym), persönliche Beratung (Synonym), Vermittlungshemmnis (Synonym), Wohnungsbeschaffung (Synonym), Erlangung und Sicherung des Arbeitsplatzes (Synonym), Gefängnis (Synonym), Hilfe zur Ausbildung (Synonym), Beratung (Synonym), arbeitslos (Synonym), Arbeitssuchend (Synonym), Entlassung (Synonym), Eingliederung (Synonym), Gewalt (Synonym), Arbeitslosigkeit (Synonym), Vermittlung (Synonym), Wohnung (Synonym), wohnungslos (Synonym), persönliche Betreuung (Synonym), arbeitsuchend (Synonym), Wiedereinstieg (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW)

Teaser

Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie
die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten in Anspruch nehmen

Volltext

Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei-
ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden.
Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
erst genommen werden müssen, informiert.
Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Um-
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten gewährt werden:

  • Besondere Lebensverhältnisse:
    • keine oder keine ausreichende Wohnung
    • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
    • gewaltgeprägte Lebensumstände
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
    • vergleichbare nachteilige Umstände
  • Soziale Schwierigkeiten:
    • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
    • Finden eines Arbeitsplatzes
    • Erhalt eines Arbeitsplatzes
    • familiäre oder andere soziale Beziehungen
    • Straffälligkeit

Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
gen bekommen:

  • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
  • Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh-
    nung
  • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zur Schul- bzw. Berufsausbildung
  • Geld- und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
    senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
    stationärer Unterbringung

Erforderliche Unterlagen

In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
dern.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
gen notwendig.

Kosten

Kostenart: kostenlos

Verfahrensablauf

  • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
  • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
  • Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
  • Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
  • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Beratung zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Bei besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwie-
    rigkeiten können etwaige Leistungen zur Unterstützung er-
    bracht werden
  • Die Beratung zeigt mögliche Unterstützungsangebote im
    Rahmen der Hilfe zur Überwindung von besonderen sozia-
    len Schwierigkeiten nach dem SGB XII auf
  • Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
    ten können nur nachrangig gewährt werden
  • Daher werden auch weitere mögliche Unterstützungsleis-
    tungen im Rahmen der Beratung aufgeführt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein