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Frühförderung Hörgeschädigte

Schleswig-Holstein 99015011000000, 99015011000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015011000000, 99015011000000

Leistungsbezeichnung

Frühförderung Hörgeschädigte

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

gehörlos (Synonym), Hörschaden (Synonym), Eingliederung (Synonym), schwerhörig (Synonym), taub (Synonym), Ohrenschaden (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Menschen mit Behinderung (015)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.

Volltext

Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!

Erforderliche Unterlagen

  • Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
  • Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
  • Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.

Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden