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Elektronische Lohnsteuerkarte

Schleswig-Holstein 99102036011000, 99102036011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036011000, 99102036011000

Leistungsbezeichnung

Elektronische Lohnsteuerkarte

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Steuerfreibetrag (Synonym), Lebensbescheinigung (Synonym), Lohnsteuerfreibetrag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union (Registrierung als Arbeitgeber, Registrierung von Beschäftigten, Mitteilung über das Ende eines Vertrags eines Beschäftigten, Zahlung von Sozialbeiträgen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Renten)

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)
  • Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)
  • Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Unter dem Namen „ELStAM“ (Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale) werden alle Daten für den Lohnsteuerabzug digital übermittelt.

Volltext

Unter dem Namen „ELStAM“ (für „Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale“) werden seit dem 1. Januar 2013 alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern digital übermittelt. Arbeitgeber können somit jederzeit die von der Finanzverwaltung bereitgestellten ELStAM ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie z.B. Steuerklasse, Freibeträge, Kirchenein- oder-austritt, abrufen.

Der Arbeitgeber benötigt bei Beschäftigungsbeginn von dem Arbeitnehmer nur noch folgende Informationen:

  • Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum
  • Hauptarbeitgeber ja / nein - (nein = Steuerklasse VI).

Mit der erstmaligen Anwendung der ELStAM wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht. Sobald der Arbeitgeber das elektronische Verfahren im Kalenderjahr 2013 nutzt, werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kircheneintritt oder Kirchenaustritt) automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt.

Antragsgebundene Freibeträge sind wie bisher jährlich beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu beantragen. Sie können ab 2016 diesen Freibetrag aber auch erstmals für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragen.
Freibeträge für Kinder über 18 Jahren, Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits mehrjährig gewährt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit und müssen nicht neu beantragt werden.

 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale bei Ihrem Finanzamt ist kostenfrei.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Starttermin für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren ist gemäß § 39a Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) jeweils der 1. Oktober des Jahres, das dem Jahr der vorgesehenen Berücksichtigung des Freibetrags vorangeht.
Der Antrag für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren muss bis spätestens 30. November des betreffenden Kalenderjahrs beim Finanzamt gestellt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie bei ELSTER.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An Ihr zuständiges Finanzamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung.