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Maßnahmen gegen Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Tiere und Pflanzen Informationserteilung

Schleswig-Holstein 99090013013000, 99090013013000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99090013013000, 99090013013000

Leistungsbezeichnung

Maßnahmen gegen Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Tiere und Pflanzen Informationserteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Allergie (Synonym), Furanocumarine (Synonym), Giftpflanze (Synonym), Herkuleskraut (Synonym), Heracleum giganteum (Synonym), Invasive Pflanze (Synonym), Heracleum mantegazzianum (Synonym), Verbrennungen (Synonym), Doldenblütler (Synonym), Bärenkralle (Synonym), Unkraut (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Naturschutz (090)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Klima, Natur und Arten (1170100)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie Herkulesstaude entdeckt haben, dann sollten Sie dies melden. Auf dem eigenen Grundstück können die Pflanzen selbstständig bekämpft werden.

Volltext

Von Juli bis September blüht die Herkulesstaude, auch als Riesenbärenklau bekannt. Wegen ihrer Größe und der großen weißen Doldenblüte ist sie zwar schön anzusehen, kann aber die Gesundheit gefährden.

Seit einigen Jahrzehnten breitet sich die Staude mit den weißen Dolden weiter aus. Gute Bedingungen findet sie auf Brachflächen, und an Uferrandstreifen, Überflutungsflächen und feuchteren Standorten. Eine Pflanze vermehrt sich mit bis zu 50.000 Samen, die bis zu zehn Jahre keimfähig sind. Die leichten und schwimmfähigen Samen verbreiten sich entlang von Gewässern, Straßen und Gleisen.

Kontakt mit der Pflanze kann unter UV-Lichteinfluss (Sonnenlicht) zu schweren Verbrennungen auf Ihrer Haut führen. Daher stellt die Pflanze ein Gesundheitsrisiko für Sie dar. Für eine effektive Bekämpfung ist es wichtig, die Pflanze auch von Ihrem privaten Grundstück zu entfernen, da sich diese von dort ausbreiten kann. Ihre Mithilfe ist also gefragt. Es wird an die Eigentümer und Eigentümerinnen sowie an Landnutzer und Landnutzerinnen von betroffenen Privatgrundstücken appelliert, die Herkulesstauden zu bekämpfen.

Schutzmaßnahmen:

Folgende Maßnahmen sind bei der Bekämpfung des Riesenbärenklaus einzuhalten, um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen:

  • Tragen Sie unbedingt Schutzkleidung (Handschuhe, Schutzkleidung, Schutzbrille und gegebenenfalls Atemschutz). Die Haut sollte vollständig bedeckt sein.
  • Die Pflanzen nach Möglichkeit bei bedecktem Himmel, Regenwetter und nur schwachem Wind oder in der Dämmerung entfernen.
  • Ihr Gesicht und Ihre Hände sollten zusätzlich mit einer Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor geschützt werden.
  • Schließen Sie die Verwechslung mit anderen Pflanzenarten aus. Hierbei kann Ihnen die Naturschutzbehörde helfen. Eine ähnlich aussehende Pflanze ist zum Beispiel der ErzEngelwurz oder der Wiesen-Bärenklau.

Bekämpfungsmethoden:

  • Jäten Sie die Sämlinge zu Beginn des Frühjahrs und junge Pflanzen im Frühjahr/Herbst.
  • Fräsen oder Pflügen Sie die Pflanzen im Frühjahr, wenn das Wachstum gerade beginnt und ziehen Sie die Wurzelstöcke heraus.
  • Stechen Sie den obersten Wurzelstock mit einem scharfen Spaten ca. 15 cm unter der Bodenoberfläche im zeitigen Frühjahr (bis April) und im Herbst ab.
  • Schneiden Sie die Samenstände vor der Samenreife ab Mitte Juli (Vorsicht vor Pflanzensaftspritzern) ab. Dabei müssen Sie ein Abfallen der Samen vermeiden, weil diese nachreifen. Überprüfen Sie etwa 4 Wochen später, ob die Pflanze eine neue Blüte gebildet hat („Notblüte“).

Empfehlenswert unter Bedingungen:

  • Graben Sie einzelne Pflanzen im Frühjahr aus.
  • Schneiden Sie die Blütenstände während der Vollblüte (zu früh führt zur Neubildung) ab.
  • Auf größeren zusammenhängenden Flächen eignet sich die Mahd der Pflanzen (Höhe 0,5 1 m). Damit beginnen Sie am besten kurz vor der Blüte. Zu diesem Zeitpunkt schwächen Sie die Pflanze am meisten. Allerdings muss die Mahd, einmal angefangen 5 - 6 mal im Abstand von jeweils 10 Tagen wiederholt werden. Dies liegt daran, dass der Riesenbärenklau bereits 14 Tage nach der Mahd, teilweise in weniger als 10 cm Höhe, wieder Blüten ausbildet.

Nicht empfehlenswert:

  • Verzichten Sie auf Herbizidanwendungen und andere Chemikalien. Diese haben große Risiken durch Umweltwirkungen (Begleitflora, Amphibien, Menschen in der Umgebung, Abtransport in Gewässer etc.).

Kontrolle:

  • Führen Sie mehrjährige Nachkontrollen ab dem Frühjahr durch, denn es können noch Samen im Boden sein und Jahre später erst auskeimen.

Entsorgung:

  • Entsorgen Sie vor allem die Dolden über den Restmüll.
  • Invasive Arten sollten nicht kompostiert werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie haben eine Herkulesstaude entdeckt.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Die selbständige Bekämpfung der Herkulesstaude ist kostenfrei. Sollten Sie eine Firma beauftragen für die Entfernung auf Ihrem eigenen Grundstück, so müssen Sie die entstehenden Kosten selbst tragen.

Verfahrensablauf

  • Sie haben Herkulesstaude entdeckt.
  • Sie melden die Herkulesstaude der Grundstücksbesitzerin oder dem Grundstücksbesitzer. Sollte die Pflanze auf öffentlichem Grund stehen, melden Sie den Fund bitte der Unteren Naturschutzbehörde (in freier Natur) oder der Ordnungsbehörde (im Siedlungsbereich).

Gehört Ihnen das Grundstück, dann entfernen Sie die Herkulesstaude unter Einhaltung der Sicherheitshinweise bitte selbständig.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es besteht keine offizielle Meldepflicht.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bekämpfung der Herkulesstaude (Riesenbärenklau)
  • Bei Fund sollte der Grundstücksbesitzer oder die Grundstücksbesitzerin beziehungsweise die Untere Naturschutzbehörde (bei Vorkommen in freier Natur) oder die Ordnungsbehörde (bei Vorkommen im Siedlungsbereich) verständigt werden.
  • Keine Meldepflicht
  • Bei Fund auf eigenem Grundstück sollte der Riesenbärenklau eigenständig entfernt werden.
  • Schutzmaßnahmen müssen unbedingt eingehalten werden.
  • Zuständig: Untere Naturschutzbehörde oder Ordnungsbehörde

Ansprechpunkt

Untere Naturschutzbehörde (bei Vorkommen in freier Natur) oder Ordnungsbehörde (bei Vorkommen im Siedlungsbereich)

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden