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Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG Anerkennung

Schleswig-Holstein 99019006016000, 99019006016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019006016000, 99019006016000

Leistungsbezeichnung

Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

BVFG (Synonym), Bundesvertriebenengesetz (Synonym), Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz (Synonym), Anerkennung in Deutschland (Synonym), Gleichwertigkeitsverfahren (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.07.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Sie sind Spätaussiedler und möchten Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen? Informieren Sie sich hier. 

Volltext

Als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin haben Sie einen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für Ihre Bildungsabschlüsse. Dabei wird geprüft, ob Ihr Abschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.

Sie können sowohl Schul- als auch Hochschul- und Berufsabschlüsse anerkennen lassen.

Ihren Berufsabschluss können Sie mit jedem in Deutschland existierenden oder nicht mehr existierenden Beruf vergleichen lassen.

Ihre Berufserfahrung wird in der Regel nicht berücksichtigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Anerkennung als Spätaussiedler/Spätaussiedlerin
  • Nachweis über Ihren Abschluss (Schul-, Hochschul- oder Berufsabschluss)

Voraussetzungen

  • Sie sind Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin
  • Sie haben Ihren Abschluss in einem Aussiedlungsgebiet erworben

Kosten

Es fallen Gebühren an. Diese sind aber abhängig von dem Umfang Ihres Anerkennungsverfahrens.

Verfahrensablauf

Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an die dafür zuständige Stelle. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Ihrem ausländischen Abschluss,
  • Ihrem Wohn- oder Arbeitsort,

Die zuständige Stelle vergleicht Ihren im Ausland erworbenen Abschluss mit dem deutschen Referenzabschluss. Werden bei diesem Vergleich keine wesentlichen Unterschiede festgestellt, wird Ihnen die vollständige Gleichwertigkeit bescheinigt.

Besteht teilweise eine Gleichwertigkeit, in den reglementierten Berufen nennten Ihnen die zuständige Stelle konkrete Maßnahmen, mit denen Sie die gefundenen

Unterschiede ausgleichen können.

„Reglementiert“ bedeutet, dass Sie eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen benötigen, um den Beruf auszuüben oder die Berufsbezeichnung führen zu dürfen.

In den Berufen, für die Sie nicht zwingend eine Anerkennung benötigen (nicht-reglementiert), erhalten Sie einen Bescheid, in dem die festgestellten Unterschiede genau beschrieben werden. Damit können Sie sich direkt bei Arbeitgebern bewerben oder sich eine individuell passende Weiterbildung aussuchen.

Das Anerkennungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.

Eine Teilanerkennung ist nicht vorgesehen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie Befähigungsnachweise für Ihren Beruf verloren haben, können diese neu ausgestellt werden.

Sie können auch das Gleichwertigkeitsverfahren nach dem Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) durchlaufen. Das ist bei 600 Berufen möglich, die durch ein Bundesgesetz geregelt werden. Welche Berufe dies genau betrifft, erfahren Sie auf der Internetseite des Bundes (BQ-Portal).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erleichterte Anerkennung für Spätaussiedler
  • Für alle Zeugnisse und Abschlüsse möglich (Schul-, Hochschul- oder Berufsabschluss)
  • Alternativ ist Anerkennung nach Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) möglich (auch nach negativer Anerkennung nach dem BVFG)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Es genügt ein formloser Antrag.