Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von Frauen beantragen

Schleswig-Holstein 99400407017000, 99400407017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400407017000, 99400407017000

Leistungsbezeichnung

Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von Frauen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von Frauen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Berufswechsel (Synonym), Vereinbarkeit Familie und Beruf (Synonym), flexible Arbeitszeitmodelle (Synonym), Frauenförderung im Beruf (Synonym), Existenzgründung (Synonym), Erwerbsbeteiligung (Synonym), beruflicher Aufstieg (Synonym), Berufseinstieg (Synonym), beruflicher Wechsel (Synonym), Arbeitsmarktförderung (Synonym), Arbeitsmarktintegration (Synonym), Teilzeitausbildung (Synonym), beruflicher Wiedereinstieg (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Jobsuche und Arbeitslosigkeit (1040300)
  • Weiterbildung (1040100)
  • Wirtschaftsförderung (2060500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie eine Stelle außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sind und über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung mit der Zielgruppe verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung vom Land erhalten.

Volltext

Das vom Land Schleswig-Holstein geförderte Beratungsangebot „Frau & Beruf“ zielt darauf ab, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen und ihre berufliche Situation zu verbessern. Es richtet sich an Frauen aus der „Stillen Reserve“ und Frauen, die ihr Beschäftigungsverhältnis oder ihre Beschäftigungssituation stabilisieren oder verbessern möchten. Dieses Beratungsangebot unterstützt auch die europäischen Grundsätze der Geschlechtergleichstellung und Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt.

Sie können maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben gefördert bekommen. Dies bedeutet, dass Sie mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben aus Eigenmitteln finanzieren müssen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektantrag
  • Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister (nicht älter als 1 Jahr bei Antragstellung), sofern zutreffend
  • Projektbeschreibung für die Beratung (maximal 8 Seiten, Schriftgröße 12)

Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie eine individuelle und ganzheitliche Orientierungsberatung für Frauen anbieten. Die Beratung hilft Frauen, passgenaue Strategien zu entwickeln, um am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen oder ihre Beschäftigungssituation zu verbessern. Zu Ihren Beratungszielen sollten gehören:

  • Beruflicher Einstieg
  • Beruflicher Wiedereinstieg
  • Berufswechsel
  • Beruflicher Aufstieg
  • Teilzeitausbildung
  • Existenzgründung
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Flexible Arbeitszeitmodelle

Zusätzliche Angebote

Neben der individuellen Beratung sollte Ihre Beratungsstelle Folgendes anbieten:

  • Aktive Sensibilisierung von Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgebern für die Erschließung des Fachkräftepotentials von Frauen, zum Beispiel im Hinblick auf flexible Arbeitszeitmodelle und familienorientierte Personalpolitik
  • Spätestens sechs Monate nach Beginn der Projektlaufzeit bilden Sie mit den Trägerinnen beziehungsweise Trägern der anderen Regionen einen Beirat für regelmäßigen Austausch und Dialog mit arbeits- und wirtschaftspolitischen Akteuren sowie Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgebern in den Regionen.

Beratungsregionen

Es wird jeweils eine Trägerin oder ein Träger in vier Regionen in Schleswig-Holstein gefördert:

  • Region I: Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg
  • Region II: Kreis Segeberg, Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg, Kreis Dithmarschen
  • Region III: Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Plön, Städte Kiel, Neumünster
  • Region IV: Kreis Ostholstein, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Kreis Stormarn, Stadt Lübeck

Sie müssen einen festen Beratungsstandort pro Region haben.

Bei Bedarf können Sie eine Förderung von bis zu acht zusätzlichen Standorten pro Region erhalten.

Beratungsformate

Die Beratung kann persönlich an festen Beratungsstandorten, telefonisch oder in digitaler Form (per E-Mail oder Videokonferenz) erfolgen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Projektantrag online unter „Fördermittelantrag Frau & Beruf“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.
  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Service-Konto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Service-Kontos Ihrer Organisation.
  • In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein anfordern und einreichen.
  • Sie senden zusätzlich den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei per E-Mail an die Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Auswahl der Projektträger und Projektträgerinnen:

  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung der nachfolgenden Auswahlkriterien bewertet (Scoring-Modell) und durch das Ministerium bestätigt.
  • Die Bewertung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
    • Projektkonzeption (40 Prozent)
    • Eignung des Projektträgers oder der Projektträgerin (40 Prozent)
    • Projektfinanzierung (10 Prozent)
    • Bereichsübergreifende Grundsätze (10 Prozent)
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
  • Sie erhalten voraussichtlich im Oktober 2024 eine Benachrichtigung.
  • Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

01.08. bis 26.09.2024, 12.00 Uhr

Hinweise

Die Vorgaben der EU zur Kommunikations- und Öffentlichkeitarbeit sehen vor, dass der Zuwendungsempfänger oder die Zuwendungsempfängerin die Öffentlichkeit und die Teilnehmenden über die Zuwendung aus dem Arbeitsmarktprogramm und die Unterstützung der EU auf ihrer Website sowie in sozialen Medien, auf Unterlagen und Kommunikationsmaterial informieren.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von Frauen Bewilligung
  • Ziel: Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Verbesserung der Beschäftigungssituation von Frauen
  • Zielgruppe: Frauen aus der „Stillen Reserve“ sowie Frauen, die ihr Beschäftigungsverhältnis oder ihre Beschäftigungssituation stabilisieren oder verbessern möchten
  • Angebote: Individuelle und ganzheitliche Orientierungsberatung, Unterstützung bei beruflichem Einstieg, Wiedereinstieg, Berufswechsel, Aufstieg, Teilzeitausbildung, Existenzgründung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Im Falle des Bedarfs für einen komplexeren Beratungsansatz mit dem Ziel der Vorbereitung auf eine Integration in den Arbeitsmarkt, der Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses oder der Weiterentwicklung des Qualifikationsprofils kann ein Case Management durchgeführt werden.
  • Sensibilisierung von Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen zwecks Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Erschließung des Fachkräftepotenzials von Frauen, z. B. durch direkte Ansprache von Personalverantwortlichen.
  • Spätestens 6 Monate nach Beginn der Projektlaufzeit bilden die Träger/innen der einzelnen Regionen einen Beirat für regelmäßigen Austausch und Dialog mit arbeits- und wirtschaftspolitischen Akteuren sowie Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen in den Regionen.
  • Regionen: Region I (Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg), Region II (Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Plön, Städte Kiel und Neumünster), Region III (Kreis Segeberg, Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg, Kreis Dithmarschen), Region IV (Kreis Ostholstein, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Kreis Stormarn, Stadt Lübeck)
  • Beratungsformate: Persönliche Beratung, Telefonberatung und Online-Beratung.
  • Förderhöhe: maximal 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben, mindestens 10 % Eigenanteil
  • Zuständige Stelle: Investitionsbank Schleswig-Holstein

Ansprechpunkt

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden