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Fiktionsbescheinigung für einen Aufenthaltstitel beantragen

Schleswig-Holstein 99010008012000, 99010008012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010008012000, 99010008012000

Leistungsbezeichnung

Fiktionsbescheinigung für einen Aufenthaltstitel beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Aufenthaltsgestattung (Synonym), Temporäre Aufenthaltserlaubnis (Synonym), eAT (Synonym), Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Vorläufige Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Illegaler Aufenthalt (Synonym), Visumverlängerung (Synonym), Aufenthaltsgenehmigung auf Zeit (Synonym), Fiktionsbescheinigung (Synonym), Aussetzung der Abschiebung (Synonym), Visumsverlängerung (Synonym), Vorläufige Aufenthaltsbescheinigung (Synonym), Temporäre Aufenthaltsbescheinigung (Synonym), D-Visum (Synonym), Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis (Synonym), AE (Synonym), Abschiebung ausgesetzt (Synonym), Visum (Synonym), Duldung (Synonym), Aufenthaltsbescheinigung (Synonym), Provisorische Aufenthaltsbescheinigung (Synonym), ICT-Karte (Synonym), Mobiler-ICT-Karte (Synonym), Blaue Karte EU (Synonym), Fiktion (Synonym), Vorübergehende Aufenthaltsbestätigung (Synonym), Elektronischer Aufenthaltstitel (Synonym), Vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Aufenthaltstitel (010)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und über Ihren beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann, können Sie eine Fiktionsbescheinigung beantragen.

Volltext

Eine Fiktionsbescheinigung ist eine zeitlich begrenzte Verlängerung Ihres aktuellen Aufenthaltstitels.

Wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf ihres alten Aufenthaltstitels einen neuen beantragen, dann gilt Ihr Aufenthalt weiterhin als erlaubt. Sie können diesen Umstand mit einer Fiktionsbescheinigung nachweisen. Diese ist 3 bis 6 Monate lang gültig. Sie müssen sie regelmäßig verlängern lassen. Sie können so lange weiter Fiktionsbescheinigungen beantragen, bis endgültig über Ihren beantragten Aufenthaltstitel entschieden wurde.

Sie können die Fiktionsbescheinigung beantragen, wenn:

  • über Ihren beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann, weil beispielsweise Unterlagen fehlen, die Ausländerakte nicht vorliegt oder sonstige Verzögerungen der Bearbeitung auftreten.
  • ein bestellter elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels nicht ausgehändigt werden kann.
  • der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden muss.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie haben einen (elektronischen) Aufenthaltstitel oder die Verlängerung Ihres bestehenden Aufenthaltstitels beantragt
  • Sie halten sich rechtmäßig in Deutschland auf:
    • Sie haben einen gültigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte der Kategorie D).
    • Sie dürfen sich rechtmäßig ohne Visum in Deutschland aufhalten, weil Ihre Staatsangehörigkeit Sie dazu berechtigt (Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika).
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Schleswig-Holstein.

Kosten

Gebühr: 0€ - 13€
- Für Erwachsene: 13,00 Euro - Für Minderjährige: 6,50 Euro - Gebührenfrei: o Türkische Staatsangehörige o Asylberechtigte o Ausländer und Ausländerinnen, wenn sie als ausländische Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden o Resettlement-Flüchtlinge o Ausländer und Ausländerinnen, die für ihren Aufenthalt ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten o Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz

Verfahrensablauf

  • Sie können die Fiktionsbescheinigung elektronisch (per E-Mail) oder per Post beantragen. Reichen Sie bitte zusammen mit Ihrem Antrag eine Kopie der oben genannten Unterlagen mit ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten die Fiktionsbescheinigung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist. Sie müssen das Visum jedoch vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels beantragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) sind, können Sie keine Fiktionsbescheinigung erhalten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Kurztext

  • Fiktionsbescheinigung für Aufenthaltstitel Ausstellung
  • Über die Verlängerung des beantragten Aufenthaltstitels kann zum Beispiel aus folgenden Gründen noch nicht entschieden werden:
    • Unterlagen oder Akten fehlen
    • Ein bestellter elektronischer Aufenthaltstitel kann vor Ablauf des bisherigen nicht ausgehändigt werden
    • Der Ausgang eines Strafverfahrens muss abgewartet werden
    • Die Sachbearbeitung verzögert sich aufgrund hohen Arbeits- und/oder Antragsaufkommens.
  • Zur vorläufigen Regelung des Aufenthaltsstatus kann eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden
  • Diese verlängert den bisherigen Aufenthaltstitel
  • Für 3 bis 6 Monate gültig, maximal bis zur endgültigen Entscheidung über den Aufenthaltstitel
  • Zuständig: Örtlich zuständige Ausländerbehörde

Ansprechpunkt

Örtlich zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Bisheriger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis/Visum), falls vorhanden
  • Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder Antrag auf Verlängerung eines bestehenden Aufenthaltstitels
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein:
    • Meldebestätigung oder
    • Mietvertrag und Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters