Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt melden

Schleswig-Holstein 99108015183000, 99108015183000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108015183000, 99108015183000

Leistungsbezeichnung

Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bürgersteig (Synonym), Zufahrt (Synonym), Abgesenkte Bordsteinkante (Synonym), Stellplatzzufahrt (Synonym), Autozufahrt (Synonym), Bordsteinabsenkung (Synonym), Grundstückszufahrt (Synonym), Abgesenkter Bürgersteig (Synonym), Garagenzufahrt (Synonym), Parkplatzzufahrt (Synonym), Bordstein (Synonym), Bürgersteigabsenkung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Instandhaltung (183)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Erschließung und Infrastruktur (2050300)
  • Bauplanung (2050400)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie Ihre bestehende Gehwegüberfahrt Instand halten möchten, müssen Sie dies dem zuständigen Tiefbauamt melden.

Volltext

Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.

Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Gehwegüberfahrt intakt und benutzbar ist. Wenn Sie dafür Maßnahmen der Instandhaltung durchführen, müssen Sie diese dem zuständigen Tiefbauamt melden.

Erforderliche Unterlagen

  • Angabe der Anschrift
  • Gegebenenfalls Planungsunterlagen

Voraussetzungen

  • Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
  • Sie haben bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück.

Kosten

Sie tragen die Kosten für die Instandhaltungen.

Verfahrensablauf

  • Sie melden die Instandhaltungsmaßnahme vor Beginn der Arbeiten der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
  • Sie erhalten Nachricht von der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Individuell je nach Aufwand.

Frist

Vor Beginn der Arbeiten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Kurztext

  • Gehwegüberfahrten Instandhaltung
  • Eine Gehwegüberfahrt dient der einfachen Erreichung eines Grundstücks von der Straße auf mit einem Fahrzeug.
  • Bestehende Gehwegüberfahrten müssen Instand gehalten werden.
  • Maßnahmen der Instandhaltung müssen dem Tiefbauamt gemeldet werden.
  • Zuständig:
    • Regionales Tiefbauamt
    • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Ansprechpunkt

  • Regionales Tiefbauamt
  • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden