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Reisepass abholen

Schleswig-Holstein 99085001040000, 99085001040000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001040000, 99085001040000

Leistungsbezeichnung

Reisepass abholen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Reisepass (Synonym), Personaldokument (Synonym), Dokumentenausgabe (Synonym), Ausweis (Synonym), Identitätsdokument (Synonym), Ausweis abholen (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Ausland (Synonym), Reise (Synonym), Lichtbildausweis (Synonym), Ausweispflicht (Synonym), Ausweisausgabe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Ausgabe (040)

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Ihr neuer Reisepass vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen. Auch die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.

Volltext

Sie holen Ihren Reisepass in der Regel bei dem Bürgeramt ab, wo sie ihn beantragt haben. Mit einer Vollmacht können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Reisepass abzuholen.

Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen oder sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, kann Ihnen nur dieses Bürgeramt mitteilen.

Ihren alten Reisepass geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Reisepass verloren haben, ist der Verlust bei der Passbehörde anzuzeigen.

Zur Abholung Ihres Reisepasses können Sie auch eine andere erwachsene Person schriftlich bevollmächtigen. Das Formular zur Bevollmächtigung finden Sie online oder erhalten dieses direkt in der Behörde. Um den Reisepass Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon volljährig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr alter Reisepass (Ausnahme: alter Reisepass ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden oder es handelt sich um die Erstausstellung des Reisepasses)
  • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.

Voraussetzungen

Der neue Reisepass liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Reisepass beantragt wurde.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren neuen Reisepass bei dem Bürgeramt abholen, wo Sie ihn beantragt haben:

  • Wann der Reisepass abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach. Sie holen Ihren neuen Reisepass beim Bürgeramt ab, bei dem Sie ihn beantragt haben.
  • Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
  • Unter Vorlage Ihres alten Reisepasses wird Ihnen der neue Reisepass ausgehändigt. Wenn Sie den alten Reisepass als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
  • Sollten Sie den alten Reisepass zwischenzeitlich verloren haben oder wenn dieser gestohlen wurde, ist der Verlust bei der Passbehörde anzuzeigen.
  • Sie bestätigen den Erhalt des neuen Reisepasses mit Ihrer Unterschrift.

Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen.

Bearbeitungsdauer

0 - 1 Stunde(n)

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Reisepass Ausgabe
  • Der Reisepass liegt zur Abholung bei der ausstellenden Behörde bereit
  • Der Reisepass soll in der Regel persönlich abgeholt werden
  • Abholung auch mit Vollmacht möglich
  • Zuständig: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
    • In der Regel: Bürgeramt am Hauptwohnsitz
    • Auch möglich: jedes andere Bürgeramt bundesweit, wenn ein wichtiger Grund vorliegt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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