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Förderung von Coachings an berufsbildenden Schulen und regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) beantragen

Schleswig-Holstein 99400404017000, 99400404017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400404017000, 99400404017000

Leistungsbezeichnung

Förderung von Coachings an berufsbildenden Schulen und regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Förderung von Coachings an berufsbildenden Schulen und regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Leistungsförderung (Synonym), Bildungsangebot (Synonym), Unterrichtsförderung (Synonym), Berufsschule (Synonym), Berufliche Orientierung (Synonym), Förderungsleistung (Synonym), Lernunterstützung (Synonym), Lernförderung (Synonym), Erfüllung Berufsschulpflicht (Synonym), Bildungsförderung (Synonym), Arbeitsmarktprogramm (Synonym), Coaching (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Förderung von Bildung und Forschung (2060900)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein.

Teaser

Wenn Sie als Bildungseinrichtung Coachings für den Übergang von der Schule in den Beruf und zur Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenzen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen.

Volltext

Die Förderung „Coaching an berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)“ ist ein integraler Bestandteil des Arbeitsmarktprogramms Schleswig-Holsteins (2021 bis 2027), das darauf abzielt, Schülerinnen und Schüler verschiedener Bildungsgänge an beruflichen Schulen durch gezieltes Coaching beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen.

Sie können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie als Bildungseinrichtung Personen in den schulischen Bildungsgängen des Übergangsbereichs durch Einzel- und Gruppenmaßnahmen (sozialpädagogisch) begleiten.

Die Aufgaben Ihrer Coaches sind:

  • Angebot von Maßnahmen zur Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung von Praktika
  • Inhalte der Berufsorientierung
  • Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche
  • Bewerbungstraining
  • Sozialpädagogische Begleitung

Sie können eine Förderung für die direkten Personalkosten für Projektkoordination, Coaching-Fachkräfte oder Projektsachbearbeitung erhalten.

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Förderhöhe beträgt maximal 98 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben (ESF Plus- und Landesmittel).

Sie erhalten eine Förderung in Höhe von 30 Prozent der direkten Personalkosten für Ihre indirekten Kosten, Gemeinkosten oder Sachkosten.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Bildungseinrichtung außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz in Schleswig-Holstein sein.
  • Sie müssen als Bildungseinrichtung eine AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) haben.
  • Um den Prozess des Übergangs der (Berufs)Schule in den Beruf ganzheitlich abbilden zu können, benötigen Sie ein gutes Netzwerk in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten.
  • Sie müssen sich als Bildungseinrichtung an der Finanzierung mit mindestens 2 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Kosten

Verwaltungsgebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihren Antrag online stellen möchten:

  • Sie stellen Ihren Antrag auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein unter Fördermittelantrag Coaching an berufsbildenden Schulen.
  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde auf Grundlage eines Scoring-Modells bewertet und durch das Direktorium des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein bestätigt.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag oder gewährt aufgrund des kurzfristigen Beginns des Projekts zunächst einen vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns darf nicht mit dem Projekt begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.

Wenn Sie den Antrag in Ausnahmefällen schriftlich stellen möchten:

  • Sie fordern den Projektantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de an.
  • Sie reichen den Projektantrag in Papierform ein.
  • Sie senden zusätzlich den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Bis 03.06.2024.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Zur Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber der EU wird ein datenschutzkonformes Monitoring-Verfahren angewendet, um die Wirksamkeit der Förderung zu messen.

Über die Unterstützung der EU müssen Sie auf Ihrer Webseite sowie in sozialen Medien, auf Unterlagen und Kommunikationsmaterial informieren.

Die Benachrichtigung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Förderentscheidung erfolgt voraussichtlich im Juni 2024.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Förderung von Coachings an berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) Bewilligung
  • Förderangebot im Rahmen des Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein 2021-2027
  • Soziale und persönliche Kompetenzen von Schülerinnen und Schüler sollen gestärkt werden
  • Förderung des Berufseinstiegs für Schülerinnen und Schüler durch Coachings
  • Antragsberechtigt:
    • Bildungseinrichtung außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz in Schleswig-Holstein
    • Bildungseinrichtung besitzt eine AZAV-Zertifizierung
  • Zielgruppe des Coachings: Personen an berufsbildenden Schulen und regionalen Bildungszentren die unter anderem die AVSH (Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein) belegen
  • Bewilligungszeitraum 01.08.2024-31.07.2027
  • Antrag online, in Ausnahmefällen postalisch
  • Zuständig: Investitionsbank Schleswig-Holstein

Ansprechpunkt

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden