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Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

Schleswig-Holstein 99013036207000, 99013036207000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013036207000, 99013036207000

Leistungsbezeichnung

Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

Leistungsbezeichnung II

Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Pflegepersonen (Synonym), Pflegekind (Synonym), Pflegeeltern (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Adoption (013)

Verrichtungskennung

Begleitung (207)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Adoption und Pflegekinder (1020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

Teaser

Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.

Volltext

Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.

Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
  • Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
  • Zuständig: Jugendamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Formulare

nicht vorhanden