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Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen

Schleswig-Holstein 99108047049006, 99108047049006 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047049006, 99108047049006

Leistungsbezeichnung

Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kleiner Traktorführerschein (Synonym), L-Klasse (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Erweiterung (Synonym), Führerschein (Synonym), Landwirtschaft (Synonym), Klasse L (Synonym), Traktor (Synonym), Fahrerlaubnis Klasse L (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erweiterung (049)

Verrichtungsdetail

um die Klasse L

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Fahrerlaubnisklasse L erweitern.

Volltext

Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse L erweitern.

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:

  • Für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
  • gültiger Führerschein
  • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
  • Angaben zur Fahrschule

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Fahrerlaubnis besitzen.
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragsfrist: 12 Monat(e)
Der Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestehen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse L
  • mit der Fahrerlaubnis Klasse L können mit 16 Jahren folgende Kraftfahrzeuge geführt werden:
    • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn   sie mit maximal 25 km/h geführt werden
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden