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Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein beantragen

Schleswig-Holstein 99089018001020, 99089018001020 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089018001020, 99089018001020

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Erlaubnis Erwerb Waffen (Synonym), Erwerb Waffen Verein (Synonym), Erlaubnis Eintrag WBK (Synonym), Voreintrag WBK Verein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine

SDG Informationsbereiche

  • Kauf von Waren, digitalen Inhalten oder entgeltliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat (auch Finanzdienstleistungen), online oder vor Ort

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Wenn Sie als Schießsportverein bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

Volltext

Verfügt Ihr Schießsportverein bereits über eine Waffenbesitzkarte und wollen Sie zusätzlich zu den dort eingetragenen Waffen für den Verein weitere erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag). Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.

Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den weiteren Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur  Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.

Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung

Voraussetzungen

Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition bei vorhandener WBK für Schießsportvereine (Voreintrag) Erteilung
  • Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe ist zu beantragen (Erwerbsberechtigung)
  • Voreintrag berechtigt zum Kauf einer erlaubnispflichtigen Waffe; ohne Voreintrag darf Waffenhändler die Waffe nicht verkaufen
  • Für Voreintrag Angabe von Art der Waffe und Kaliber ausreichend, nicht genaues Modell.
  • Voreintrag gilt 1 Jahr; innerhalb dieses Zeitraums kann Waffe erworben werden
  • Voraussetzung: Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine
  • Erwerb der Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen; Waffenhändler meldet Erwerb ebenfalls
  • Zuständig: Waffenbehörde

Ansprechpunkt

Waffenbehörden

Zuständige Stelle

Waffenbehörden

Formulare

nicht vorhanden