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Anerkennung als Wasserrettungseinheit beantragen

Schleswig-Holstein 99089175016000, 99089175016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089175016000, 99089175016000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung als Wasserrettungseinheit beantragen

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung als Wasserrettungseinheit beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Wasserrettungseinheit (Synonym), Öffentliche Sicherheit (Synonym), Wasserrettung (Synonym), Sicherheit (Synonym), Anerkennung (Synonym), Wasserrettungsorganisation (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Sie können als Kreis/kreisfreie Stadt oder als Wasserrettungsorganisation die Anerkennung für Wasserrettungseinheiten beantragen, für die Sie in Ihrem Verantwortungsbereich zuständig sind.

Volltext

Diese Verwaltungsleistung richtet sich an Kommunen und Organisationen, die in der Wasserrettung tätig sind. Kreise und kreisfreie Städte können die Anerkennung für Wasserrettungseinheiten beantragen, die im Rahmen der Gefahrenabwehr durch die zuständigen Behörden der Kommunen eingesetzt werden.

Hilfsorganisationen beantragen die Anerkennung der Wasserrettungseinheiten, die im Rahmen der Gefahrenabwehr durch die zuständigen Behörden des Landes eingesetzt werden.

Das Land ist für die Wasserrettung in den nicht kommunalisierten Küstengewässern zuständig.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Für kommunale Gewässer gilt:

  • Kreise oder kreisfreie Städte müssen beabsichtigen die Wasserrettungseinheit mit der Durchführung der Wasserrettung zu beauftragen.  
  • Ein Antrag auf Anerkennung einer Feuerwehr als Wasserrettungseinheit kann nur von deren Trägerin (Gemeinde) über den zuständigen Kreis an das Land gerichtet werden.

Da das Land für die Wasserrettung in den nicht kommunalisierten Küstengewässern zuständig ist, gilt als Voraussetzung für die Hilfsorganisationen, dass das Land beabsichtigt, die Wasserrettungseinheit mit der Durchführung der Wasserrettung an einem bestimmten Küstenabschnitt zu beauftragen.

Weitere für Ausstattung und Technik geltende Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Checkliste zur Anerkennung als Wasserrettungseinheit“ (über den Link unten auffindbar).

Kosten

Verwaltungsgebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag zur Anerkennung als Wasserrettungseinheit online beim Land Schleswig-Holstein ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag daraufhin und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung.  

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Diese Leistung richtet sich ausschließlich an Kreise und kreisfreie Städte, sowie die in der Wasserrettung tätigen Organisationen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wasserrettungseinheit Anerkennung
  • Ermöglicht Kreisen, kreisfreien Städten und Organisationen, eine Anerkennung als Wasserrettungseinheit zu beantragen
  • SchleswigHolstein steuert Anerkennung zentral
  • SchleswigHolstein spricht jeweilige Anerkennung als Wasserrettungseinheit für alle Ebenen in Schleswig-Holstein aus
  • Wird online oder mittels Formblatt beantragt
  • Zuständig: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein – Referat Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz

Ansprechpunkt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Referat Feuerwehrwesen

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden