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Förderung der Produktion digitaler Spiele beantragen – Modul 3

Schleswig-Holstein 99400338017003, 99400338017003 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400338017003, 99400338017003

Leistungsbezeichnung

Förderung der Produktion digitaler Spiele beantragen – Modul 3

Leistungsbezeichnung II

Förderung der Produktion digitaler Spiele beantragen – Modul 3

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

KI (Synonym), Kreativwirtschaft (Synonym), Künstliche Intelligenz (Synonym), Produktion (Synonym), Augmented Reality (Synonym), Games (Synonym), Serious Game (Synonym), Spiele (Synonym), AR (Synonym), Virtual Reality (Synonym), VR (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

Verrichtungsdetail

Produktion

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Förderung von Bildung und Forschung (2060900)
  • Wirtschaftsförderung (2060500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie ein digitales Spiel produzieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für die Erstellung des Spiels erhalten.

Volltext

Es werden kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein gefördert. Die Förderung von Spielen erfolgt unter kulturellen Kriterien (Kulturtest). Ein wesentlicher Anteil der kreativen Arbeiten im Rahmen des geplanten Förderprojektes (z. B. Konzeptentwicklung, Programmierung, Musikaufnahmen, Design) muss in Schleswig-Holstein stattfinden. Das geplante Spiel muss den Vorgaben des Jugendschutzes gerecht werden und eine Altersfreigabe durch eine anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle (USK) erhalten bzw. erhalten haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Handelsregisterauszug
  • Alternativ: Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person
  • Kulturtest
  • Anlage zu den Querschnittszielen (Scoring-Bogen)
  • Vorhabenbeschreibung
  • Konzept/Prototyp des Spiels
  • Nachweis, dass Projektmitarbeitende im Unternehmen angestellt sind (z. B. Arbeitsverträge)
  • Qualifikationsnachweise aller Projektmitarbeitenden
  • Datenschutzrechtliche Aufklärung

Voraussetzungen

  • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Unternehmenssitz/-betriebsstätte muss in Schleswig-Holstein liegen.
  • Das antragstellende Unternehmen muss ein kleines oder mittleres Unternehmen sein.
  • Für das beantragte Vorhaben dürfen keine anderen Förderprogramme des Bundes (insbesondere die Computerspieleförderung) oder der Europäischen Union (EU) in Anspruch genommen werden.
  • Das geplante Vorhaben muss den Vorgaben des Jugendschutzes gerecht werden.
  • Der Kulturtest muss erfüllt sein.
  • Das Vorhaben muss einen Beitrag zu den Querschnittszielen (Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltige Entwicklung) leisten.
  • Das Modul 2 des Förderprogramms muss bereits abgeschlossen sein oder es muss ein bestehendes Konzept bzw. Prototyp vorgelegt werden.
     

Kosten

Verwaltungsgebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Registrierung mit dem Unternehmenskonto des Landes
  • Erstellung und Einreichung des Antrages
  • Falls ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wurde, wird schriftlich eine Zustimmung zum vorzeitigen Beginn ausgestellt. Daraufhin kann mit dem Projekt begonnen werden.
  • Finale Prüfung des Antrags durch die Bewilligungsstelle
  • Ausstellung eines Zuwendungsbescheides (bei positiver Prüfung)
  • Für die Erstattung der zuwendungsfähigen Ausgaben müssen die Belege und Nachweise vorgelegt werden.
  • Auszahlung der Fördermittel (in Teilbeträgen)
  • Einreichung des Verwendungsnachweises (Sachbericht; Nachweis der Projektausgaben)
  • Abschlussbescheid

Bearbeitungsdauer

4 - 8 Woche(n)
Die Dauer ist abhängig von der Anzahl der eingehenden Anträge.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

- Widerspruch

Kurztext

  • Förderung der Produktion digitaler Spiele – Modul 3 Bewilligung 
    • Prototyp in ein Produkt (Spiel) überführen
    • Kultur- und Kreativwirtschaft fördern
  • Zuständige Stelle: Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH

Formulare

nicht vorhanden