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Förderung für Flächenrevitalisierung und/oder Altlastensanierung beantragen

Schleswig-Holstein 99400335017000, 99400335017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400335017000, 99400335017000

Leistungsbezeichnung

Förderung für Flächenrevitalisierung und/oder Altlastensanierung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Förderung für Flächenrevitalisierung und/oder Altlastensanierung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Schutz Grundwasser (Synonym), Flächenrevitalisierung (Synonym), Grundwasserbelastungen (Synonym), ökologische Nachnutzung (Synonym), urbane Räume (Synonym), Europäischer Fonds (Synonym), Reduzierung Umweltbelastung (Synonym), Verbesserung biologische Vielfalt (Synonym), schädliche Bodenveränderungen (Synonym), Flächenrecycling (Synonym), Erhaltung Natur (Synonym), Schaffung innerstädtische Freiflächen (Synonym), Wirtschaftsförderung (Synonym), für regionale Entwicklung (Synonym), Wiederherrichtung von Flächen (Synonym), Bodenbelastungen (Synonym), mindergenutzte Flächen (Synonym), ökologische Aufwertung (Synonym), Beseitigung von Umweltschäden (Synonym), grüne Infrastruktur (Synonym), EFRE (Synonym), Verringerung Umweltverschmutzung (Synonym), Altlastensanierung (Synonym), Reduzierung von Umweltgefahren (Synonym), versiegelte Flächen (Synonym), Flächen sanieren (Synonym), ökologisch wertvolle Flächen (Synonym), LPW (Synonym), Schutz Ressource Boden (Synonym), Landesprogramm Wirtschaft (Synonym), altlastverdächtige Flächen (Synonym), Anpassung Klimawandel (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Finanzierung und Förderung (2060000)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

31.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Teaser

Wenn Sie planen mindergenutzte oder versiegelte Flächen in ökologisch wertvolle Flächen umzuwandeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Volltext

Wenn Sie ein Vorhaben zur Flächenrevitalisierung, im urbanen Raum innerhalb Schleswig-Holsteins planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Flächenrevitalisierung bedeutet hierbei die Vorbereitung zur Umnutzung einer mindergenutzten oder versiegelten Fläche in eine ökologisch wertvolle Fläche (zum Beispiel Grün-/Parkanlage, städtisches Grün, Blüh-/Wildwiese, Grüne Infrastruktur). Die Vorbereitung zur Umnutzung einer Fläche für eine ökologische Nachnutzung kann auch eine Altlastensanierung beziehungsweise die Beseitigung von Bodenverunreinigungen miteinschließen.

Erforderliche Unterlagen

  • Servicekontoanmeldung (Unternehmenskonto)
  • Online-Antragstellung
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Scoringtabelle – Beiträge zu den Querschnittszielen
  • Ablauf- und Zeitplan zur Durchführung
  • Vorlage eines Gutachtens zur Grundstückswertermittlung
  • Auflistung aller relevanten und vorliegenden Gutachten zur Fläche
  • Vorlage eines Nachnutzungskonzeptes
  • gegebenenfalls Nachweis über die Verantwortlichkeit zur Durchführung der Altlastensanierung
  • gegebenenfalls Nachweis über die Aufnahme der Fläche in das Bodenschutz- und Altlastenkataster
     

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Das Vorhaben soll Beiträge in den Bereichen Gleichstellung Nichtdiskriminierung und nachhaltige Entwicklung leisten.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. 
  • Das Vorhaben wird grundsätzlich in Schleswig-Holstein durchgeführt.
  • Das Vorhaben wird im (sub)urbanen Raum umgesetzt.
  • Sie als Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger müssen Kreis oder kreisfreie Stadt sowie Stadt, Gemeinde, Amt bzw. amtsfreie Gemeinde des Landes Schleswig-Holstein sein.
  • Sie als Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger müssen in vollem Umfang für die förderrechtskonforme Abwicklung des Vorhabens verantwortlich sein.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 200.000,00 Euro betragen.
  • Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Kosten.
  • Die Zuwendung beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Wird die Fläche innerhalb von 10 Jahren nach Projektende verkauft, ist ein Nachweis zu erbringen, unter welchen Konditionen der Verkauf erfolgt ist.
  • Sie sind an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). Die Durchführung der mit dem Antrag dargelegten Nachnutzung ist innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss des Fördervorhabens nachzuweisen. 
  • Die Zweckbindung der Nachnutzung beträgt bis zu 10 Jahren.
     

Kosten

Verwaltungsgebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Förderantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Es wird empfohlen, davor eine Beratung die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. 

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach. Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Bewilligung der Förderung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Ein Vorhaben kann vor Bewilligung der Förderung nur dann begonnen werden, wenn Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen und dieser durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein genehmigt wird.
 

Bearbeitungsdauer

4 - 6 Monat(e)
Die Bearbeitung kann regelmäßig auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Frist

  • Vor Antragstellung empfehlen wir eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen.
  • Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt worden sein.
  • Ohne Genehmigung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.

Hinweise

  • Sie als Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger sind an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). 
  • Die Durchführung der mit dem Antrag dargelegten Nachnutzung ist innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss des Fördervorhabens der Investitionsbank Schleswig-Holstein nachzuweisen. 
  • Die Zweckbindung der Nachnutzung beträgt bis zu 10 Jahre.
     

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch sowie Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden