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Förderung für den Ausbau und die Weiterentwicklung eines KI-Transfer-Hubs sowie für den Aufbau und Betrieb eines KI-Anwendungszentrums beantragen

Schleswig-Holstein 99400334017000, 99400334017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400334017000, 99400334017000

Leistungsbezeichnung

Förderung für den Ausbau und die Weiterentwicklung eines KI-Transfer-Hubs sowie für den Aufbau und Betrieb eines KI-Anwendungszentrums beantragen

Leistungsbezeichnung II

Förderung für den Ausbau und die Weiterentwicklung eines KI-Transfer-Hubs sowie für den Aufbau und Betrieb eines KI-Anwendungszentrums beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Zusammenarbeit (Synonym), KI-Strategie (Synonym), RL (Synonym), Schaffung KI-Wissenschaftsnetzwerk (Synonym), Einrichtungen für Forschung (Synonym), Vernetzung Wissenschaft (Synonym), Zusammenarbeit Unternehmen-Forschungseinrichtungen (Synonym), KI-Ökosystem (Synonym), technische Begleitung (Synonym), Förderung Innovationen (Synonym), Vernetzung Unternehmen und Wissenschaft (Synonym), wissenschaftliche Begleitung (Synonym), Wirtschaftsförderung (Synonym), Einrichtungen für Wissensverbreitung (Synonym), Landesprogramm Wirtschaft (Synonym), Vernetzung Unternehmen (Synonym), Unternehmen (Synonym), EFRE (Synonym), Zusammenarbeit Unternehmen-Hochschulen (Synonym), Technologietransfer (Synonym), Stärkung Wettbewerbsfähigkeit (Synonym), KI-Forschung (Synonym), Förderung KI (Synonym), Europäischer Fonds regionale Entwicklung (Synonym), LPW (Synonym), KI-Kompetenz (Synonym), fachliche Plattform (Synonym), innovationsorientierte Zukunftsfelder (Synonym), regionale Plattform (Synonym), Innovationsnetzwerk (Synonym), KI-Technologie (Synonym), Innovationsförderung (Synonym), Förderung eines KI-Transfer-Hubs (Synonym), Stärkung Innovationsfähigkeit (Synonym), Förderung eines KI-Anwendungszentrums (Synonym), KI-Dienste (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Wirtschaftsförderung (2060500)
  • Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung (2060600)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

08.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie KI-Technologien und eine Nutzung unternehmensbezoge-ner Daten einrichten möchten und die Potenziale der KI-Forschung und -Entwicklung für die KMU und regionale Wirtschaft nutzbar machen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Volltext

Wenn Sie die Wirtschaft Schleswig-Holsteins für die Anwendung von Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) und Nutzung unternehmensbezogener Daten als herausragenden Faktor für die Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Schaffung und Sicherung zukunftsfähiger Arbeitsplätze aufschließen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten (KI-Transfer-Hub-Schleswig-Holstein). 

Dazu 

  • soll Wissen über KI-Strategien, KI-Technologien und -Tools sowie KI-Geschäftsmodelle über geeignete Formate transferiert werden, 
  • sollen- Förderprogramme auf Ebene des Bundes und der EU hinsichtlich ihrer Eignung, KI-Technologien in KMU zu implementieren, gesichtet und vermittelt werden, 
  • und – zusammen mit den Hochschulpartnern im KI-Anwendungszentrum – erste Machbarkeitsstudien für die unternehmerische Umsetzung von KI-Anwendungen generiert werden. 

Wenn Sie durch den Aufbau und Betrieb eines KI-Anwendungszentrums mehr Innovation und Wertschöpfung in Schleswig-Holstein generieren und dem Land die enormen Wachstumspotenziale dieser Technologie eröffnen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten (KI-Anwendungszentrum-Schleswig-Holstein).

Dadurch ermöglichen Sie es, die Potenziale der KI-Forschung und -Entwicklung aus der schleswig-holsteinischen Wissenschaft heraus für die KMU und regionale Wirtschaft nutzbar zu machen. 

Durch die konsequente Anwendungsorientierung auf Bedarfe und Projekte von Erfindern, Startups und der regionalen Wirtschaft sollen in interdisziplinären Teams in einem landesweit agierenden Zentrum Know-how entwickelt werden, das dann durch Unternehmen wirtschaftlich verwertet werden kann. 

Durch eine institutionelle Verbindung des KI-Anwendungszentrum mit der bisherigen, erfolgreichen Arbeit des KI-Transfer-Hubs werden die schleswig-holsteinischen Aktivitäten im Bereich von KI-Forschung und KI-Transfer stärker vernetzt. So wird ein dauerhaftes Innovationsökosystem für die Anwendung von KI-Technologien implementiert, das die gesamte KI-Wertschöpfungskette in den Blick nimmt.

Mit dem KI-Anwendungszentrum soll den kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein der Zugang zur anwendungsorientierten KI-Forschung und -Entwicklung an den Hochschulen niedrigschwellig ermöglicht werden. Konkret sollen Projekte bzw. Projektideen aus der Wirtschaft im Anwendungszentrum analysiert, optimiert bzw. weiter kooperativ und experimentell in Transfer-Projekten entwickelt werden. Ziel dieser Projekte ist die Initiierung wirtschaftlicher und sozialer Innovationen mit einem besonderen Augenmerk auf die Sicherung der Energieeffizienz und den Schutz des Klimas.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Servicekontoanmeldung (Unternehmenskonto)
  • Online-Antragstellung oder Antragstellung in Papierform
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Scoringtabelle – Beiträge zu den Querschnittszielen
     

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sein.
  • Sie müssen eine Hochschule des Landes sein, soweit Selbstverwaltungsaufgaben wahrgenommen werden oder eine wirtschaftsnahe Technologietransfer-Einrichtung oder Einrichtung für Forschungs- und Wissensverbreitung vorhanden ist.
  • Für das von Ihnen geplante Vorhaben kann jeweils nur ein KI-Anwendungszentrum und ein KI-Transfer-Hub gefördert werden.
  • Sie müssen für die Dauer der Förderung eine von allen Partnern unterzeichnete Kooperationsvereinbarung und ent-sprechende Weiterleitungsverträge für die kooperierenden Partner abschließen.
  • Ihr Vorhaben beginnt am 01.07.2023 und endet am 31.12.2028, wonach eine Zwischenevaluierung durch das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur erfolgt.
  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Das Vorhaben soll Beiträge in den Bereichen Gleichstellung Nichtdiskriminierung und nachhaltige Entwicklung leisten.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. 
  • Das Vorhaben wird grundsätzlich in Schleswig-Holstein durchgeführt.
     

Kosten

Verwaltungsgebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Förderantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Es wird empfohlen, davor eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. 
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach. Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Bewilligung der Förderung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Ein Vorhaben kann vor Bewilligung der Förderung nur dann begonnen werden, wenn Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen und dieser durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein genehmigt wird.
     

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert mindestens 1-2 Monate, kann aber regelmäßig auch mehrere Monaten in Anspruch nehmen.

Frist

Vor Antragstellung empfehlen wir eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt worden sein. Ohne Genehmigung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.

Hinweise

Die Begünstigten sind an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). Die Zweckbindung beträgt je nach Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens bis zu 5 Jahre und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.

Rechtsbehelf

Sie können Einspruch sowie Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

Kurztext

  • Förderung für den Ausbau und die Weiterentwicklung eines KI-Transfer-Hubs sowie für den Aufbau und Betrieb eines KI-Anwendungszentrums Bewilligung
  • Förderung von Forschungs- und Innovationstätigkeiten, die die Vernetzung in Kleinstunternehmen (industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien), in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) aber auch in öffentlichen Forschungszentren, Hochschuleinrichtungen und Kompetenzzentren (industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien) fördern.
  • Gefördert wird ein KI-Transfer-Hub in Schleswig-Holstein und ein KI-Anwendungszentrum.
  • Der KI-Transfer-Hub soll die Unternehmen in Schleswig-Holstein bei der Anwendung von KI-Technologien und der Nutzung von unternehmensbezogenen Daten unterstützen.
  • Das KI-Anwendungszentrum soll die KI-Forschung und KI-Entwicklung für Unternehmen in Schleswig-Holstein nutzbar machen.
  • Zuständig: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Formulare

nicht vorhanden