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Genehmigung für das Befahren von nicht für die Schifffahrt bestimmten Gewässern beantragen

Schleswig-Holstein 99096016001000, 99096016001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99096016001000, 99096016001000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung für das Befahren von nicht für die Schifffahrt bestimmten Gewässern beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Schiff (Synonym), Gemeingebrauch (Synonym), Gewässer (Synonym), Elektromotor (Synonym), See (Synonym), Motorboot (Synonym), Boot (Synonym), Seen (Synonym), Genehmigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schifffahrt (096)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie Gewässer befahren wollen, die nicht für Motorfahrzeuge befahrbar sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen hierfür eine Genehmigung erhalten.

Volltext

Wenn Sie eine Genehmigung für das Befahren von Gewässern mit Motorfahrzeugen benötigen, die nicht für Schiffe befahrbar sind, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zur Person (Personalausweis, Bootsführerschein
  • Antriebsart des Bootes (Benzin oder Elektromotor)
  • Antriebsstärke des Bootes (PS/KW)
  • Angaben zum Gewässer, das befahren werden soll
  • Ggf. Schwerbehindertenausweis und Fischereischein

Voraussetzungen

Sie müssen berechtigt sein, ein Motorfahrzeug zu führen.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 50€ - 500€
Gebührenrahmen nach Tarifstelle 24.9 des Allgemeinen Gebührentarifs.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag bei Ihrer unteren Wasserbehörde.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid mit einer Ablehnung oder Genehmigung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Auf die Erteilung der Genehmigung besteht kein Rechtsanspruch.
  • Sie benötigen keine Genehmigung für die Wahrnehmung von Aufgaben

    • der Gewässerunterhaltung
    • der Gewässeraufsicht
    • des gewässerkundlichen Messdienstes
    • der Fischereiaufsicht
    • des Rettungswesens
    • der Landespolizei
    • der Berufsfischerei.
  • Ebenfalls benötigen schwerbehinderte Menschen, die Inhaber oder Inhaberin eines Fischereischeins sind, für die Benutzung eines Fahrzeugs mit Elektromotor mit einer Leistung von bis zu 900 Watt keine Genehmigung.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Genehmigung für das Befahren von Gewässern, die nicht für Schifffahrt bestimmt sind Erteilung
  • Es gibt Ausnahmen bei Wahrnehmung von bestimmten öffentlichen Aufgaben (Fälle eines öffentlichen Sonderinteresses).
  • Ansprechpunkt: untere Wasserbehörde der Kreise und kreisfreien Städte; die untere Naturschutzbehörde sowie der oder die Gewässerunterhaltungspflichtige sind vor der Entscheidung zu hören.
  • Daneben ist auch die privatrechtliche Zustimmung des Gewässereigentümers erforderlich.

Ansprechpunkt

An die untere Wasserbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden