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Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen für kleine Unternehmen beantragen – Modul 1 (Beratung)

Schleswig-Holstein 99400337017001, 99400337017001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400337017001, 99400337017001

Leistungsbezeichnung

Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen für kleine Unternehmen beantragen – Modul 1 (Beratung)

Leistungsbezeichnung II

Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen für kleine Unternehmen beantragen – Modul 1 (Beratung)

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Hardware (Synonym), Digibonus (Synonym), IT-Sicherheit (Synonym), Software (Synonym), Digital (Synonym), Go-digital (Synonym), Beratung (Synonym), Digitalisierung (Synonym), Umsetzung (Synonym), Innovation (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

Verrichtungsdetail

Modul 1 (Beratung)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Förderung von Bildung und Forschung (2060900)
  • Wirtschaftsförderung (2060500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie Ihr kleines Unternehmen auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung analysieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für die Beratung zu Digitalisierungsmaßnahmen erhalten.

Volltext

Es werden kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein gefördert. Die Förderung von Spielen erfolgt unter kulturellen Kriterien (Kulturtest). Ein wesentlicher Anteil der kreativen Arbeiten im Rahmen des geplanten Förderprojektes (z. B. Konzeptentwicklung, Programmierung, Musikaufnahmen, Design) muss in Schleswig-Holstein stattfinden. Das geplante Spiel muss den Vorgaben des Jugendschutzes gerecht werden und eine Altersfreigabe durch eine anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle (USK) erhalten bzw. erhalten haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Handelsregisterauszug. 
  • Alternativ: Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person(en)
  • Angebot(e) über die Beratungsleistung(en)
  • Datenschutzrechtliche Aufklärung
     

Voraussetzungen

  • Sie müssen Angebote bzw. Nachweise über eine Markt-/Preisrecherche und Anforderungen an das Beratungsunternehmen für die einzuholenden Beratungsleistungen einreichen.
  • Des Weiteren wird ein Handelsregisterauszug benötigt. Wenn keine Handelsregistereintragung vorliegt, ist eine Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person(en) einzureichen.
  • Das Beratungsunternehmen muss für eine go-digital Beratung des Bundes lizenziert sein.
  • Im Vorhaben wird ein schriftlicher Beratungsbericht mit individuellen Lösungen und Handlungsempfehlungen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen erarbeitet, die zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen.
  • Die kalkulierten Beraterkosten betragen mindestens 2.500 Euro und maximal 20.000 Euro.
  • Die geförderte Maßnahme soll binnen acht Monaten beendet sein.
  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Unternehmenssitz oder Betriebsstätte muss in Schleswig-Holstein sein.
  • Ihr Unternehmen muss ein kleines Unternehmen sein.
     

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Der Antrag zur Förderung niedrigschwelliger Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen – Modul 1 (Beratung) kann online beantragt werden. 

  • Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren, indem der Antrag direkt gestellt wird. 
  • Registrierung mit dem Unternehmenskonto des Landes
  • Erstellung und Einreichung des Antrages
  • Falls ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wurde, wird schriftlich eine Zustimmung zum vorzeitigen Beginn ausgestellt. Daraufhin kann mit dem Projekt begonnen werden.
  • Finale Prüfung des Antrags durch die Bewilligungsstelle
  • Ausstellung eines Zuwendungsbescheides (bei positiver Prüfung)
  • Für die Erstattung der zuwendungsfähigen Ausgaben müssen die Belege und Nachweise vorgelegt werden.
     

Bearbeitungsdauer

4 - 8 Woche(n)
Die Dauer ist abhängig von der Anzahl der eingehenden Anträge.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die im Antrag und in den sonstigen einzureichenden Unterlagen als subventionserheblich benannten Angaben sind subventionserheblich. Hierüber ist eine Erklärung im Rahmen der Antragstellung abzugeben. Ändern sich subventionserhebliche Tatsachen, ist dies der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Bei vorsätzlichen oder leichtfertigen Falschangaben muss mit einer Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs gerechnet werden.

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen.

Kurztext

  • Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen für kleine Unternehmen – Modul 1 (Beratung) Bewilligung
    • Im Modul Beratung werden Vorhaben gefördert, die bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung analysiert und dafür geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen entwickelt.
    • Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein können einen Antrag stellen.
    • Unternehmen aus den Bereichen Fischerei, Aquakultur und der Landwirtschaft sind nicht antragsberechtigt.
    • Das Beratungsunternehmen muss für eine go-digital Beratung des Bundes lizenziert sein.
    • Es muss ein plausibles Angebot für die Beratungsleistungen vorliegen.
    • Im Vorhaben wird ein schriftlicher Beratungsbericht mit individuellen Lösungen und Handlungsempfehlungen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen erarbeitet, die zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen.
    • Die kalkulierten Beraterkosten betragen mindestens 2.500 Euro und maximal 20.000 Euro.
    • Die geförderte Maßnahme soll binnen acht Monaten beendet sein.
    • Förderfähig sind Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Hochschulen.
    • Der Zuschuss beträgt 40 % der zuwendungsfähigen Kosten.
  • Zuständige Stelle: Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH

Ansprechpunkt

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden