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Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen

Schleswig-Holstein 99009035074000, 99009035074000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009035074000, 99009035074000

Leistungsbezeichnung

Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

radioaktive Stoffe (Synonym), Fachkunde (Synonym), Sachkunde (Synonym), radioaktiv (Synonym), Röntgen (Synonym), Fachkundebescheinigung (Synonym), Bescheinigung (Synonym), Strahlenschutz (Synonym), Technik (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Atomare Angelegenheiten (009)

Verrichtungskennung

Überprüfung (074)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Das Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes (MEKUN)

Handlungsgrundlage

§ 47 Absatz 1  StrlSchV

Teaser

Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (z.B. beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde haben. Diese muss durch die zuständige Behörde geprüft und bescheinigt werden.

Volltext

Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, ist eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde notwendig. Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich ablegen. Anschließend beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der Fachkunde. Diese prüft dann Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und bescheinigt Ihnen bei positiver Prüfung Ihre Fachkunde. Weiterhin ist zu beachten, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
  • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
  • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen).

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgelegt haben
  • Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung schriftlich oder digital nachweisen können
  • Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen

Kosten

Gebühr: 200€ - 1.000€

Verfahrensablauf

  • Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie formlos bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde.
  • Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und Sie auffordert, einen Nachweis der erforderli-chen Fachkunde vorzulegen.
  • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Frist

Der anerkannte Kurs / Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
  • Nachweis ist auf Anfrage der zuständigen Behörde vorzulegen
  • Versand schriftlich
  • Zuständig: Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN)

Formulare

nicht vorhanden