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Ausnahmegenehmigung nach der Binnenfischereiverordnung beantragen

Schleswig-Holstein 99042014006000, 99042014006000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042014006000, 99042014006000

Leistungsbezeichnung

Ausnahmegenehmigung nach der Binnenfischereiverordnung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Ausnahmen zur Fischerei beantragen (Synonym), Monitoring an/in Gewässern (Synonym), Forschung an/in Gewässern (Synonym), Mindestmaße (Synonym), Schonzeiten (Synonym), Befreiungen zur Fischerei beantragen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

11.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Obere Fischereibehörde im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)

Teaser

Wenn Sie in Schonzeiten und/oder über die Mindestmaße fischen möchten, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der oberen Fischereibehörde beantragen.

Volltext

Wenn Sie während den Schonzeiten fischen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach der Binnenfischereiverordnung (BIFVO). Diese erlaubt es Ihnen in Schonzeiten zu fischen oder untermaßige Fische zu fangen. Sie müssen die Ausnahmegenehmigung im Voraus bei der oberen Fischereibehörde beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Fischereischein
  • Begründung für die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung/Befreiung

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Verwaltungsgebühr: 25€
Kostenfrei bei Maßnahmen mit überwiegendem öffentlichen Interesse

Verfahrensablauf

  • Sie begründen schriftlich, weshalb und zu welchem Zweck Sie eine Ausnahmegenehmigung benötigen.
  • Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung bei der oberen Fischereibehörde.
  • Die obere Fischereibehörde prüft Ihren Antrag.
  • Die Ausnahmen können mit Nebenbestimmungen versehen werden, wenn erhebliche Auswirkungen auf Flora oder Fauna am oder im Gewässer oder erhebliche Beeinträchtigungen der Fischerei zu befürchten sind.
  • Die Behörde übermittelt Ihnen die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragsfrist: Vor dem ersten Fischfang in Schonzeiten

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Ausnahmegenehmigungen ersetzen nicht die erforderlichen privatrechtlichen Erlaubnisse zum Fischfang. Dies gilt auch für Forschungszwecke.

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek) einzulegen.

Kurztext

  • Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach BIFVO (Schonzeiten und Mindestmaße) Genehmigung
  • Ausnahmen von Schonzeiten, Mindestmaße in der Binnenfischerei beantragen
  • Anmeldung: schriftlich
  • Zuständig: obere Fischereibehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden