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Fischereischein für Menschen mit Behinderung genehmigen lassen

Schleswig-Holstein 99042017006000, 99042017006000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042017006000, 99042017006000

Leistungsbezeichnung

Fischereischein für Menschen mit Behinderung genehmigen lassen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Angelschein (Synonym), Fischereinachweis (Synonym), Fischereischein Ausnahme (Synonym), Fischen mit Behinderung (Synonym), Fischereiausweis (Synonym), Angeln mit Behinderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)
  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

08.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek (LLUR)

Teaser

Wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Fischereischeinprüfung abzulegen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Volltext

Sie können bei der oberen Fischereibehörde eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen, wenn Sie aufgrund einer Behinderung keine Fischereischeinprüfung ablegen können.
Die Genehmigung erlaubt es mit der Handangel in Begleitung einer erwachsenen Inhaberin oder eines erwachsenen Inhabers eines gültigen Fischereischeins zu angeln. Die Ausnahmegenehmigung kann auf unbestimmte Zeit erteilt werden. Ausnahmegenehmigungen von der Fischereischeinpflicht, die unter vergleichbaren Bedingungen in einem anderen Bundesland ausgestellt wurden, werden in Schleswig-Holstein anerkannt.

Erforderliche Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis (Kopie Vorder- und Rückseite)
  • Ggf. ein  ärztliches Attest, dass die Fischereischeinprüfung aufgrund der Schwerbehinderung nicht abgelegt werden kann

Voraussetzungen

  • Mindestalter: ab Vollendung des 12. Lebensjahres
  • Ggf. Vollmacht des Antragstellers oder der Antragstellerin
  • Die Voraussetzung, ob die jeweilige Schwerbehinderung die Ablegung einer Fischereischeinprüfung verhindert, muss geprüft werden.

Kosten

Abgabe: Es fallen keine Kosten an
Die Ausnahmegenehmigung selbst ist kostenlos, wird aber in Verbindung mit der Fischereiabgabemarke versendet. Die Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro muss zusätzlich vor Aufnahme der Fischerei entrichtet werden.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag schriftlich bei der oberen Fischereibehörde
  • Sie erhalten postalisch eine Ausnahmegenehmigung
  • Sie entrichten die Gebühren zur Fischereiabgabe

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)

Frist

Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ist abhängig von der Frist auf dem Behinderten-Ausweis.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Beim Angeln ist zusätzlich der Personalausweis mitzuführen
  • Eine erwachsene Begleitperson, welche im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist, muss beim Angeln anwesend sein. Die Begleitperson hat während des Fischfangs die Aufsicht zu führen und auf die Einhaltung der geltenden Gesetze und Fischereiverordnungen zu achten.
  • Gültigkeit nur für den Fischfang mit der Handangel 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Ausnahmegenehmigung zum Fischereischein für Menschen mit Behinderung Genehmigung
    • Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, als Alternative zum Fischereischein
    • Die Ausnahmegenehmigung gilt nur in Begleitung einer erwachsenen Person, welche im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist.
    • Es ist eine Fischereiabgabemarke zum Angeln in Schleswig-Holstein erforderlich, sie muss mit der Ausnahmegenehmigung für das laufende Jahr und ggf. folgende Jahre erworben werden
  • Antragstellung schriftlich, formlos
  • Zuständig: Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) Hauptstelle Flintbek – Abteilung Fischerei

Ansprechpunkt

Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) Hauptstelle Flintbek – Abteilung Fischerei

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) Hauptstelle Flintbek  – Abteilung Fischerei

Formulare

nicht vorhanden