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Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen

Schleswig-Holstein 99031013016002, 99031013016002 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031013016002, 99031013016002

Leistungsbezeichnung

Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen

Leistungsbezeichnung II

Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Schwachgebundenes Asbest (Synonym), Qualifikation (Synonym), Weiterbildung (Synonym), Sachkundenachweis (Synonym), Berufsqualifikation (Synonym), Fortbildung (Synonym), Sachkundige Person (Synonym), Hochgefährliche Asbestarbeiten (Synonym), Qualifikationsnachweis (Synonym), Anerkennung Qualifikation (Synonym), Anerkennung Fortbildung (Synonym), Sachkundelehrgang (Synonym), Behördliche Anerkennung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Chemikalien (031)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

Verrichtungsdetail

Lehrgang für Asbest

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.05.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein

Handlungsgrundlage

§8 Absatz 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 3 der GefStoffV

Teaser

Wenn Sie einen Lehrgang für sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Volltext

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.

Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.

Erforderliche Unterlagen

Unterrichtsmaterial bzw. Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs, die folgendes beinhalten:

  • Lehrgangsprogramm
  • Lehrgangsinhalte
  • Referenten und deren Qualifikation
  • Stundentafel mit Angabe der Referenten zur Lehreinheit
  • Nachweis über die Qualifikation der Referenten
  • Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
  • Informationen zum Lehrmaterial
  • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses

Diese Unterlagen sollten zudem Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf beinhalten (z.B. Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten).

Voraussetzungen

  • Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere § 8 Absatz 8 i. V. m. Anhang I, Nr. 2.4.2, Absatz 3 (derzeit gültige Fassung).
  • Inhalt und Umfang des Sachkundelehrgangs erfüllt die Vorgaben des technischen Regelwerks TRGS 519 zur Gefahrstoffverordnung (Asbest).

Kosten

Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro

Verfahrensablauf

Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen. -

  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach.
  • Die zuständige Behörde erteilt die Anerkennung oder lehnt sie ab.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Dem Anerkennungsbescheid liegen Informationen bei, wie Sie Rechtswiderspruch einlegen können.

Kurztext

  • Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Asbest
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Unterrichtsmaterial bzw. Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs, die folgendes beinhalten:
      • Lehrgangsprogramm
      • Lehrgangsinhalte
      • Referenten und deren Qualifikation
      • Stundentafel mit Angabe der Referenten zur Lehreinheit
      • Nachweis über die Qualifikation der Referenten
      • Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
      • Informationen zum Lehrmaterial
      • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
    • Diese Unterlagen sollten zudem Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf beinhalten (z.B. Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten).
  • Mitteilung per Mail oder postalisch

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden