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Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) beantragen

Schleswig-Holstein 99036031069000, 99036031069000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036031069000, 99036031069000

Leistungsbezeichnung

Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Elektrofahrzeug (Synonym), E-Auto (Synonym), elektrisch (Synonym), Zulassung im Straßenverkehr (Synonym), Umweltbonus (Synonym), Fahrzeugzulassung (Synonym), E-Kennzeichen (Synonym), Elektromobilität (Synonym), Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) (Synonym), Kfz-Zulassungsstelle (Synonym), Straßenverkehrsamt (Synonym), Elektrokennzeichen (Synonym), Kfz-Zulassungsbehörde Verkehrsbehörde (Synonym), elektro (Synonym), Kennzeichen (Synonym), Elektromobilitätsgesetz (EmoG) (Synonym), Plug-In-Hybridfahrzeuge (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Zuteilung (069)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.07.2019

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Teaser

Um ein elektrisch betriebenes Fahrzeug anzumelden, müssen Sie ein E-Kennzeichen bei Ihrer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle beantragen.

Volltext

Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.

Dazu gehören:

  • Reine Batterieelektrofahrzeuge,
  • Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und
  • mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos.

Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.

Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:

  • kostenfreies Parken,
  • Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
  • Benutzung der Busspur.

Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft. Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:

  • Kurzzeitkennzeichen,
  • Ausfuhrkennzeichen und
  • rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).

Hinweis: Sie können bis zu EUR 2.000 beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinn des Elektromobilitätsgesetzes handelt, beispielsweise anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch genannt Fahrzeugschein), der Übereinstimmungsbescheinigung oder der Datenbestätigung (englische Abkürzung: COC)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
  • bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
  • elektronische Versicherungsbestätigung

Voraussetzungen

Ihr Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.

Kosten

Zulassung inklusive Stempelung der Kennzeichen: 27,00 EUR

Verfahrensablauf

Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde:

  • Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von 27,00 EUR zu Ihrem Termin mit.
  • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
  • Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches E-Kennzeichen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Kennzeichen für Elektrofahrzeuge Genehmigung
  • E-Kennzeichen ist nötig für:
    • Reine Batterieelektrofahrzeuge,
    • Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden können, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge,
    • Brennstoffzellenautos
  • Mögliche Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen:
    • Kostenfreies Parken
    • Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze
    • Benutzung Busspur
  • Gebühren: EUR 27,00
  • zuständig: örtliche Kfz-Zulassungsbehörde

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden