Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Studium beantragen

Schleswig-Holstein 99010020020018, 99010020020018 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010020020018, 99010020020018

Leistungsbezeichnung

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Studium beantragen

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Studium beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Arbeitsplatzsuche (Synonym), Arbeitsgenehmigung (Synonym), Aufenthalt nach Studium (Synonym), Arbeitserlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Aufenthaltstitel (010)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

Verrichtungsdetail

zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium

SDG Informationsbereiche

  • Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.11.2020

Fachlich freigegeben durch

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg Fachamt Einwohnerwesen Harburger Rathausplatz 1 21073 Hamburg E-Mail: bezirksamt@harburg.hamburg.de Fax: 040 427907600 Telefon: +49 40 428713849 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Handlungsgrundlage

§ 20 Absatz 3 Nr. 1 und Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)

Sie finden die Rechtsgrundlagen im Internet unter Gesetze im Internet
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html
 

Teaser

Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten.

Volltext

Sie haben als Absolventin oder Absolvent einer deutschen Hochschule einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. 
Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 18 Monate in direktem Anschluss an das Studium erteilt. Sofern bei der ersten Erteilung dieser Höchstzeitraum nicht ausgenutzt wurde, kann die Aufenthaltserlaubnis entsprechend verlängert werden. Sollten Sie allerdings während dieser 18 Monate keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung ausgeschlossen und Sie sind zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet.
Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

Erforderliche Unterlagen

-    Gültiger Nationalpass,
-    Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte),
-    Nachweis über eine Krankenversicherung,
-    Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums,
-    1 aktuelles biometrisches Foto,
-    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
 

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Studium im Bundesgebiet. Der Höchstzeitraum von 18 Monaten  ist noch nicht ausgeschöpft. 
Außerdem erfüllen Sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis. Dies sind insbesondere:
-    ein gesicherter Lebensunterhalt
-    eine geklärte Identität
-    Besitz eines gültigen Nationalpasses.

Kosten

Kostenrahmen: Gebühr: EUR 93,00 - 96,00

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
-    Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
-    Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
-    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei         GmbH.
-    Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

Bearbeitungsdauer

Etwa 5 bis 6 Wochen, abhängig vom Arbeitsanfall in der örtlichen Ausländerbehörde.
 

Frist

Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

Weiterführende Informationen

Im Internet finden Sie im Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland weitere Informationen
https://www.make-it-in-germany.com/de/

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-    Widerspruch
     Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
-    Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

-    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium 
-    Verlängerung nur möglich, sofern Höchstzeitraum von 18 Monaten nicht bereits ausgeschöpft, ansonsten ist die Verlängerung ausgeschlossen
-    berechtigt zur Erwerbstätigkeit
-    zuständig: zuständige Ausländerbehörde
 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die für Sie örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihres Wohnortes.

Formulare

-    Formulare: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
-    Onlineverfahren möglich: nein
-    Schriftform erforderlich: nein
-    Persönliches Erscheinen nötig: ja