Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Genehmigung für Elektrofischerei beantragen

Schleswig-Holstein 99042008006000, 99042008006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042008006000, 99042008006000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung für Elektrofischerei beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Fangverbote (Synonym), Elektrofischerei (Synonym), Elektrofischerei Zulassung (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym), Strom (Synonym), Verbot (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

11.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Die oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)

Teaser

Wenn Sie unter Anwendung elektrischen Stroms Fische fangen wollen, ist das grundsätzlich verboten. Für bestimmte Zwecke können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Volltext

Für bestimmte Zwecke kann Ihnen die Behörde auf Antrag erlauben, Fische unter Anwendung von Strom zu fangen. Dazu gehören: Fang von Laichfischen, Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung oder zur Erstellung von Hegeplänen, wissenschaftliche Untersuchungen oder die nachhaltige und mit anderen Fischereigeräten nicht erreichbare Gewässerbewirtschaftung. Des Weiteren werden verschiedene Anforderungen an das Elektrofangerät und an dessen Betreiber:innen gestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (schriftlich)
  • Nachweis über Lehrgang zur Elektrofischerei (Bedienschein) oder Nachweis Fischwirt/in
  • Zulassungsschein des einzusetzenden Elektrofanggerätes
  • Ggf. Auflistung der Gewässer

Voraussetzungen

Sie müssen den Zweck für den Fang unter Anwendung von Strom nennen sowie die erforderlichen Unterlagen einreichen.

Außerdem dürfen Sie nur unter Verwendung von Gleichstrom oder geeignetem Impulsgleichstrom fischen. Wechselstrom dürfen Sie nicht als Fangstrom verwenden. Das Elektrofanggerät müssen Sie nach den anerkannten Regeln der Technik benutzen. Sie haben die sich aus den Bedienungsvorschriften und den besonderen örtlichen Umständen ergebenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

Kosten

Gebühr: 0€ - 50€ Mehr erfahren

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen schriftlich die Genehmigung, unter Anwendung von Strom Fische fangen zu dürfen. Dabei benennen Sie den Zweck und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
  • Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid die Ablehnung oder die Genehmigung mitgeteilt. Dieser Bescheid kann gebührenpflichtig sein.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)

Frist

Vor Aufnahme der Tätigkeit

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fischfang mit Elektrizität Genehmigung
  • Ausnahmegenehmigung für Fischfang mit elektrischem Strom
  • Grundsätzlich ist diese Art von Fischfang verboten
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten:
    • Bedienschein
    • Zulassungsschein
    • Ausnahme nach § 6 (z. B. zu Forschungszwecken)
  • Antrag schriftlich
  • Zuständig: oberste Fischereibehörde

Ansprechpunkt

an die obere Fischereibehörde

Zuständige Stelle

Die oberste Fischereibehörde beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Formulare

Antrag auf Ausübung der Elektrofischerei