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Auskünfte aus dem Fischereibuch anfordern

Schleswig-Holstein 99042024023000, 99042024023000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042024023000, 99042024023000

Leistungsbezeichnung

Auskünfte aus dem Fischereibuch anfordern

Leistungsbezeichnung II

Auskünfte aus dem Fischereibuch anfordern

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Eintrag (Synonym), Fischereirechte (Synonym), Fischereibuchauskunft (Synonym), Auskunft (Synonym), Fischereiregister (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Möchten Sie wissen, wem ein bestimmtes Fischereirecht gehört, können Sie sich an die obere Fischereibehörde wenden und diese Auskunft anfordern. Sie bitten  formlos per Mail oder telefonisch eine Auskunft aus dem Fischereibuch an. Wenn Sie ein begründetes Interesse vorweisen, in dem Sie plausibel Ihre Gründe erläutern, erhalten Sie die Auskunft von der oberen Fischereibehörde, indem Ihnen der Inhaber des Fischereirechtes benannt wird. Das Fischereibuch dient demnach als zentrales Auskunftsregister.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Es muss ein begründetes Interesse vorliegen: Die Gründe erläutern Sie, je nachdem in welcher Form Sie den Antrag stellen, schriftlich oder mündlich

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie fragen bei der oberen Fischereibehörde formlos per Mail oder telefonisch eine Auskunft aus dem Fischereibuch an.
  • Sie erläutern Ihre Gründe, warum Sie diese Auskunft benötigen.
  • Anschließend erhalten Sie die Auskunft von der oberen Fischereibehörde, indem Ihnen der Inhaber des Fischereirechtes benannt wird.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fischereibuchauskunft erteilen

Zuständig: obere Fischereibehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden