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Fischereilicher Hegeplan

Schleswig-Holstein 99042009006000, 99042009006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042009006000, 99042009006000

Leistungsbezeichnung

Fischereilicher Hegeplan

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

hegen (Synonym), Hege (Synonym), Fischerei (Synonym), Hegejahr (Synonym), Hegemaßnahme (Synonym), Fischereiaufwand (Synonym), Hegepflicht (Synonym), Hegeplan (Synonym), Fang (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie Ihre Fischereirechte nutzen, sind Sie verpflichtet, einen Hegeplan aufzustellen.

Volltext

Sind Sie Inhaber einer Fischereiberechtigung und nutzen diese an einem offenen Gewässer, müssen Sie einen Hegeplan für den Fischbestand und die Gewässerfauna und –flora aufstellen.

Sie beschreiben dort den Fischereiaufwand, Ihre Fänge und Ihre Besatz- und Hegemaßnahmen.

Diesen Hegeplan lassen Sie von der oberen Fischereibehörde genehmigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Übersichtskarte des Gewässers mit den Grenzen des Fischereirechts

Voraussetzungen

  • Ausübung der Fischereirechte
  • offenes Gewässer

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie erstellen einen Hegeplan, aus dem folgendes hervorgeht:

  • Fischereiaufwand,
  • Fänge,
  • Besatz- und sonstige Hegemaßnahmen.

Bei der oberen Fischereibehörde beantragen Sie mit dem vorgesehenen Formular eine Genehmigung für diesen Hegeplan. Die Behörde prüft, ob Ihr Hegeplan zur Beschaffenheit des Gewässers und dem dortigen Fischbestand passt und im Einklang mit dem aktuellen Fischereirecht steht. Im Falle von Unstimmigkeiten werden diese mit Ihnen zusammen geklärt. Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie per Bescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Gültigkeitsdauer: 3 - 5 Jahre
  • zum 1. Februar nach Ablauf der Gültigkeit ist ein neuer Hegeplan aufzustellen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen
  • Hegeplan für den Fischbestand sowie für die Gewässerfauna und -flora
  • Gemeinsame Hegepläne unter Inhabern benachbarter Fischereirechte möglich
  • Zuständig: obere Fischereibehörde 

Ansprechpunkt

Die obere Fischereibehörde beim

Landesamtfür Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL)

Abteilung 3 Fischerei und Forst

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Telefon: 04347/704-0

Sekretariat der Abteilung: Tel. 04347 704-311

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

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