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Schulaufsicht Durchführung

Schleswig-Holstein 99088030058000, 99088030058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088030058000, 99088030058000

Leistungsbezeichnung

Schulaufsicht Durchführung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).

SchulG

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Schulwesen in Schleswig-Holstein untersteht der Aufsicht des Landes. Diese Aufsicht umfasst die inhaltliche, organisatorische und planerische Gestaltung (Schulgestaltung) wie auch die Beaufsichtigung der Schulen (Schulaufsicht).

Die Schulaufsicht beinhaltet bei den öffentlichen Schulen u.a. die Beratung der Schulen, die Fachaufsicht über pädagogische Angelegenheiten und Unterricht, die Dienstaufsicht über die Schulen sowie die Rechtsaufsicht über die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben (vgl. § 125 Schulgesetz Schleswig-Holstein (SchulG)).

Die Schulaufsicht gliedert sich in die untere und die oberste Schulaufsicht (vgl. § 129 SchulG). Untere Schulaufsichtsbehörde ist das Schulamt. Oberste Schulaufsichtsbehörde ist das für Bildung zuständige Ministerium. Die untere Schulaufsichtsbehörde ist grundsätzlich zuständig für Angelegenheiten der Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und Förderzentren, die oberste Schulaufsichtsbehörde für die der Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, berufsbildenden Schulen, Landesförderzentren und besonderen Versuchsschulen.

Folgende Tätigkeitsfelder gehören exemplarisch zum Aufgabenspektrum der Schulaufsicht:

  • Beratung und Begleitung der Schulleiterinnen und Schulleiter im Hinblick auf
  • Personalführung und -entwicklung
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung
  • Ressourcenmanagement

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Grundsätzlich sind vor einer Kontaktaufnahme mit der Schulaufsicht die schulischen Beratungswege und Unterstützungssysteme auszuschöpfen. Informationen zu den Schulen und den dort tätigen Zuständigen finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Schulen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die zuständige Schulaufsicht im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (oberste Schulaufsicht) oder das zuständige Schulamt (untere Schulaufsicht). Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Schule (Schulart und Region), an der Sie tätig sind bzw. die Ihr Sohn oder Ihre Tochter besucht https://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulverwaltung/schulaufsicht.html .

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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