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Erstaufnahmeeinrichtung in Schleswig-Holstein/Informationen für Ukraineflüchtlinge

Schleswig-Holstein 99107020150000, 99107020150000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107020150000, 99107020150000

Leistungsbezeichnung

Erstaufnahmeeinrichtung in Schleswig-Holstein/Informationen für Ukraineflüchtlinge

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Flüchtling (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Unterbringung (150)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Überblick über die Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein.

Volltext

Die Erstaufnahmeeinrichtung ist die erste Station für Flüchtlinge, die nach Schleswig-Holstein kommen. Hier werden sie untergebracht, betreut, medizinisch versorgt und registriert. In der Erstaufnahmeeinrichtung können die Flüchtlinge einen Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen. Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung, die ihnen erlaubt, in Deutschland zu bleiben, bis über den Asylantrag entschieden ist. Zudem erfolgt aus den Aufnahmeeinrichtungen die Verteilung der Asylsuchenden in die Kreise und kreisfreien Städte des Landes Schleswig-Holstein.

Anlaufstelle für Ukraine-Flüchtlinge ist die Landesunterkunft Bad Segeberg. ( Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge - Über uns - Standorte - schleswig-holstein.de)

Informationen für Flüchtlinge  in deutscher, ukrainischer und englischer Sprache gibt es unter: Ukraine aktuell - schleswig-holstein.de

Info-Hotline zur Flucht aus der Ukraine

flucht-ukraine@im.landsh.de

Telefon: 0431 988-3369

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen und eine Karte der Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregier

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden