Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Bettensteuer

Schleswig-Holstein 99077018000000, 99077018000000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99077018000000, 99077018000000

Leistungsbezeichnung

Bettensteuer

Leistungsbezeichnung II

Bettensteuer

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Bettensteuer (Synonym), Tourismustaxe (Synonym), Kurtaxe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Kultur (077)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Sonstige Steuern (1060800)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.

Volltext

Kommunen können von Unternehmen (z. B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z. B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.

Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, bzw. wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Keine

Ursprungsportal