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Schiedsverfahren

Schleswig-Holstein 99046037058000, 99046037058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046037058000, 99046037058000

Leistungsbezeichnung

Schiedsverfahren

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Schiedswesen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gerichtliche Leistungen (046)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Außergerichtliche Verfahren und Streitschlichtung (1150100)
  • Gerichtliche Entscheidungen (2140300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO).

Teaser

Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten.

Volltext

Bei Rechtstreitigkeiten müssen nicht in allen Fällen sofort Gerichte mit der Klärung bemüht werden. Oftmals genügt ein Schiedsverfahren als zeitsparendere und kostengünstigere Alternative.

Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.

In jeder Gemeinde gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln und Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht, auch nach Ihrer Amtszeit, und sind befugt, rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.

Erforderliche Unterlagen

Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Schiedsfrau/der zuständige Schiedsmann.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gemäß § 45 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) betragen die Kosten für ein Schiedsverfahren zwischen 20,00 und 75,00 Euro.
Gegebenenfalls angefallene Auslagen können gemäß § 46 SchO noch hinzukommen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die allgemeinen Verjährungs- oder Ausschlussfristen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Schiedsfrau/dem zuständigen Schiedsmann eingereicht werden.

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