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Strafbefehl

Schleswig-Holstein 99089052171000, 99089052171000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089052171000, 99089052171000

Leistungsbezeichnung

Strafbefehl

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Erlass (171)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage (1150200)
  • Gerichtliche Entscheidungen (2140300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

In Strafsachen geringerer Bedeutung (außer bei Jugendlichen) kann die Staatsanwaltschaft anstelle der Erhebung einer Anklage den Erlass eines Strafbefehls beantragen.

Volltext

In Strafsachen geringerer Bedeutung (außer bei Jugendlichen) kann die Staatsanwaltschaft anstelle der Erhebung einer Anklage den Erlass eines Strafbefehls beantragen.

Das Strafbefehlsverfahren ist ein Verfahren ohne Hauptverhandlung.
Der Strafbefehl wird von dem Richter/der Richterin im schriftlichen Verfahren erlassen.

Gegen den Strafbefehl kann der Beschuldigte/die Beschuldigte binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen.
Nach Einlegung des Einspruchs wird eine Hauptverhandlung anberaumt. Bei dem daraufhin ergehenden Urteil ist der Richter/die Richterin an den im Strafbefehl enthaltenen Ausspruch nicht gebunden. Die Entscheidung kann daher für den Beschuldigten/die Beschuldigte auch ungünstiger ausfallen.
Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem rechtskräftigen Strafurteil gleich.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An das Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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